Kassen beziffern Kosten für Gesundheits-Apps auf bislang 400 Millionen Euro

Berlin – Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Allein vom Jahr 2024 auf 2025 stieg die Inanspruchnahme um 63 Prozent. Das zeigt der neue – fünfte – DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes. Er analysiert den Zeitraum von September 2020 bis Ende 2025.
Seit 2020 hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) demnach für insgesamt 1,6 Millionen Verordnungen der „Apps auf Rezept“ rund 401 Millionen Euro ausgegeben.
„Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Neben den steigenden Verordnungszahlen zeige sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden seien.
DiGA stehen seit Herbst 2020 als GKV-Leistung zur Verfügung. Versicherte können sie nach ärztlicher Verordnung in Anspruch nehmen oder sie direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Zahl der eingelösten Freischaltcodes pro Quartal nimmt seit Herbst 2020 dem Bericht zufolge kontinuierlich zu: Bis zum Jahr 2021 wurden 65.000 DiGA genutzt, 2022 145.000 (+123 Prozent). 2023 stieg die Zahl auf 229.000 (+58 Prozent), 2024 auf 427.000 (+87 Prozent) und 2025 auf 695.000 (+63 Prozent).
Die häufigsten Indikationen, für die DiGA genutzt werden, sind Stoffwechselerkrankungen (34,2 Prozent), psychische Erkrankungen (28,3 Prozent) und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (13,2 Prozent).
Die Gesamtausgaben für DiGA summierten sich im Zeitraum von September 2020 bis Ende Dezember 2025 auf insgesamt 401 Millionen Euro. Zwischen Oktober 2020 und Ende 2021 lagen die Ausgaben bei 20 Millionen Euro. Sie stiegen im Jahr 2022 auf 60 Millionen Euro. 2023 gab die GKV 64 Millionen Euro für DiGA aus, im Jahr 2024 106 Millionen Euro und im Jahr 2025 171 Millionen Euro.
Bei den DiGA handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikostufen. Sie müssen beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein, um verordnet werden zu können. Eine vorläufige Zulassung ist möglich, sie währt in der Regel zwölf Monate, kann aber auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Zeitraum muss der Hersteller Studien zum Nachweis des positiven Versorgungseffekts erbringen.
Laut dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes wurden bislang insgesamt 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden wieder aus dem Leistungskatalog gestrichen, weil sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. Ende 2025 waren somit noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten.
Ein Problem sieht der GKV-Spitzenverband bei der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht.
Laut dem GKV-Bericht kostet die DiGA-Nutzung zu Beginn – also in der Phase der vom Hersteller festgesetzten Preise – zwischen 119 Euro und 2.077 Euro. Die bislang verhandelten Preise für 40 DiGA liegen mit durchschnittlich 227 Euro deutlich darunter. Dies zeigt nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands, dass die freie Preisfestlegung im ersten Jahr systematisch zu überhöhten Preisen führt.
„In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die von den Krankenkassen ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit“, hieß es aus dem Verband.
Er begrüßt daher die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit für eine Reform der DiGA-Finanzierung. Danach sollten nur DiGA mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und verhandelte Vergütungsbeträge für die Anwendungen sollten ab dem ersten Erstattungstag gelten.
Kritik an dieser Haltung kommt vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). „DiGA bieten ein großes Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung und können helfen, Kosten im Gesamtsystem zu vermeiden – etwa durch geringeren Einsatz von Heilmitteln, reduzierte Kontakte mit Ärzten, geringere Folgekosten chronischer Erkrankungen oder vermiedene Arbeitsunfähigkeitszeiten“, sagte die BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Das finde im DiGA-Bericht leider nicht statt.
Die Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel (Eurocom) bemängelte, der Report beschränke sich im Wesentlichen auf die mit der Inanspruchnahme von DiGA entstehenden Leistungsausgaben – ohne diese in den Kontext einer qualitativen Versorgungsanalyse zu stellen.
Diese isolierte Betrachtung führe zwangsläufig zu einer unvollständigen ökonomischen Bewertung mit stark negativen Einfärbungen, die den hohen Stellenwert von DiGA für die Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsversorgung unterschlagen würden.
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