DIVI will Einbindung der Fachgesellschaften bei Ausgestaltung von Datenschutzverfahren

Berlin – Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mahnt die Einbeziehung von Wissenschaft und Fachgesellschaften bei der Ausgestaltung der Datenschutzverfahren für die Gesundheitsdatennutzung an. Das jüngst verabschiedete Gesetz dazu begrüßte sie als wichtigen Schritt für den Medizin- und Wissenschaftsstandort Deutschland.
„Als Fachgesellschaft wünschen wir uns, dass dies nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung ist“, erklärte DIVI-Präsident Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg.
Das in der vergangenen Woche verabschiedete Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) erleichtere vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen, erklärt die DIVI. Das diene generell auch einer besseren Patientenversorgung.
„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, sagte Walcher. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“
Die Bundesregierung sei den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch der DIVI, gefolgt, diese Forschung nun zu erleichtern. Das sei gut, wichtig und richtig. Mit dem GDNG werde nun für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit werde nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.
Dem würden Anforderungen an die Datenverarbeitung und vor allem Transparenzregeln gegenüberstehen. „Die Krankenhäuser müssen, wie alle anderen Gesundheitseinrichtungen, nun veröffentlichen, zu welchen Zwecken die Daten analysiert werden und zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie damit beitragen“, betonte Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik.
So werde Vertrauen aufgebaut und die Ängste vor der Datennutzung abgebaut. „Für die Patienten wird klar erkennbar, zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie beitragen“, so Janssens.
Allerdings komme es jetzt darauf an, dass die Verfahren mit den Datenschutzbehörden praktikabel und unbürokratisch, aber doch wirksam gestaltet werden, wandte Medizininformatiker Rainer Röhrig ein. Er sei zufrieden mit der Lösung, sehe aber die Arbeit, die jetzt notwendig wird. „Daher sollten die Verfahren im Dialog mit der Wissenschaft gestaltet werden“, schlägt er vor.
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