Politik

DocMorris darf Apothekenautomaten vorerst nicht betreiben

  • Mittwoch, 14. Juni 2017
Eingang der von der Versandapotheke DocMorris betriebenen Automatenapotheke in Hüffenhardt (Baden-Württemberg).
DocMorris-Automatenapotheke Hüffenhardt /dpa

Mosbach – Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten in Hüffenhardt hat Arzneimittel-Versandhändler DocMorris vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht in Mosbach habe dem Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt, teilte eine Justizsprecherin heute mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht folgte mit der Entscheidung einem Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät als wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argu­men­tiert hingegen, es gehe um legitimen Versandhandel.  Das Unternehmen verkauft in Hüffenhardt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.

Das Landgericht sieht den Betrieb des Automaten allerdings als unzulässig an. Allein der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den Versandhandel, hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament – wie in einer Apotheke – direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke müsse ein Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) sein. Dies seien deutliche Unterschiede zum Versandhandel. „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht“, urteilte das Gericht.

„Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft“, teilte DocMorris mit. „Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen“, sagte Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich.

Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. „Was dort als verlän­ger­ter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage“, sagte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet aber damit, dass DocMorris Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlege.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung