Neuer Ärger um Apothekenversandhandel

Hüffenhardt/Saarbrücken – Zehn Jahre ist es her, dass die Versandapotheke DocMorris mit einer eigenen Filiale auf den deutschen Markt drängte. Viele Gerichtsurteile später ist der Widerstand der Apotheker ungebrochen. Und DocMorris steht kurz vor dem nächsten Versuch. In der nordbadischen Gemeinde Hüffenhardt, gut 20 Kilometer nordwestlich von Heilbronn, in der es seit zwei Jahren keine Apotheke mehr gibt, will der Versandhändler DocMorris seine erste Automatenapotheke mit Videoberatung installieren. Online bestellte Arzneimittel sollen dorthin bestellt werden können. Kein Apotheker, sondern ein Manager soll sie den Kunden übergeben.
Außerhalb der Gemeinde regt sich angesichts der für Januar geplanten Eröffnung Skepsis. Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sieht man die Einrichtung nicht nur rechtlich kritisch. Von Rosinenpickerei ist die Rede, denn der Automat, bei dem nur bestellte Medikamente abgeholt werden können, leiste keine Nacht- und Feiertagsdienste. „Sie entziehen sich den Gemeinwohlpflichten“, sagt ein Sprecher. Die Versorgung der Gemeinde sei längst geregelt. Es gebe eine Rezeptsammelstelle einer Apotheke in der Umgebung, die die Arzneimittel auch nach Hause liefere. Der Bürgermeister der 2.000-Seelen-Gemeinde, Walter Neff, wendet ein, dort fehle die Beratung, für die DocMorris Apotheker per Video zuschaltet.
Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist man noch zurückhaltend. Bis vor Weihnachten sei kein Antrag auf Betriebserlaubnis eingegangen. Es sei noch zu prüfen, ob das bei dem Konzept notwendig sei. Wenn dort – wie geplant – Arzneimittel gelagert würden, müsse es eine Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz geben. Darüber hinaus gebe es Beratungs- und Dokumentationspflichten, die eingehalten werden müssten.
Klar ist: Mit dem Plan bekommt der Jahre währende Streit um DocMorris um den Apothekenversandhandel neue Nahrung – und die Gerichte wieder Arbeit. 2003 erlaubte der Europäische Gerichtshof den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand. Genau zehn Jahre ist es her, dass der damals noch niederländische Versandhändler seine erste Filiale in Saarbrücken eröffnete.
Zwei Jahre und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) später wurde die Filiale zunächst geschlossen. Denn in Deutschland sind wegen des Fremdbesitzverbots Apothekenketten von Unternehmen untersagt. Nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung dürfen Apotheken und bis zu drei Filialen betreiben. DocMorris, zu dem Zeitpunkt Tochter des Pharmahändlers Celesio, fand dennoch einen Weg, die Filiale wieder zu öffnen. Die angestellte Apothekerin übernahm den Laden und benutzte DocMorris lediglich als Marke. Noch heute gibt es DocMorris-Apotheken, die den Markennamen nutzen. Sie verschwinden allerdings nach und nach, weil die Lizenzen nur für einige Jahre gewährt wurden.
Den Pharmahändler Celesio kostete der Ausflug in den Direktvertrieb zeitweise 30 Prozent seiner Kunden. 2012 verkauften die Stuttgarter DocMorris auch auf Druck der Apotheker an die Schweizer Zur-Rose-Gruppe. Doch der Streit um den Versandhandel in Deutschland war damit nicht vorbei.
Erst im Oktober entschied der EuGH erneut und erlaubte Versandhändlern Gutschriften für eingereichte Rezepte. Bislang waren Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland verboten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte postwendend an, Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten komplett zu verbieten. Ein solches Verbot würde nicht nur die Automatenapotheke von DocMorris in Hüffenhardt unmöglich machen. Von den gut 20.000 Apotheken in Deutschland haben knapp 3.000 eine zusätzliche Versandhandelserlaubnis. Rechtsexperten geben dem Gesetz allerdings wenig Erfolgschancen: „Der EuGH würde das wieder kippen“, ist sich Ivo Bach von der Universität Göttingen sicher. Es sei sehr schwer nachzuweisen, dass die Versorgung in der Fläche dadurch leide.
Das ist das Argument der Apotheker. Durch den Versandhandel aus dem Ausland werde Apotheken in entlegenen Gebieten die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb entzogen. Denn sie stellten durch Botendienste oder Rezeptsammelstellen die Versorgung bereits sicher, heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Und die Automatenapotheke? „Über die Jahre hat DocMorris es immer wieder geschafft, sich durchzusetzen“, sagte Askan Deutsch, Wettbewerbsrechtler bei der Kanzlei FPS in Hamburg. Grundsätzlich sei die telefonische Beratung durch DocMorris rechtens, wenn keine weiteren Kosten entstehen. Ein Problem könnte die Dokumentationspflicht für verschreibungspflichtige Medikamente sein. „Das scheint DocMorris dadurch zu umgehen, dass nur die Beratung über Videoterminals geschieht und der Versand von einer Apotheke per Versandhandel an einen beliebigen Ort durchgeführt wird.“ Ob das rechtens sei, hänge am Ende vom Bestellprozess ab.
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