Drei Dutzend Anträge auf Anerkennung von Impfschäden in Sachsen-Anhalt

Halle – In Sachsen-Anhalt sind bislang 36 Anträge zur Anerkennung von Impfschäden im Zusammenhang mit einer Impfung gegen Corona eingereicht worden – bei mehr als vier Millionen verabreichten Impfdosen. Das teilte das Landesverwaltungsamt (LVWA) in Halle mit.
Alle Anträge seien bislang noch in Bearbeitung, erklärte eine LVWA-Sprecherin. Zu tatsächlich bestehenden gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit einer Schutzimpfung könne man daher derzeit wenig sagen.
Ein Impfschaden ist nach dem Infektionsschutzgesetz die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer Impfreaktion, die über das übliche Maß an gesundheitlichen Schäden hinausgeht. Wer so einen Schaden geltend machen will, muss dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung infolge eines Impfschadens ist nach Angaben der Behörde in Halle, dass die vorgeschriebene beziehungsweise öffentliche empfohlene Impfung die Gesundheitsstörung wahrscheinlich verursacht hat.
Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Wegen der einzuholenden Unterlagen und der notwendigen Auswertungen nähmen die endgültigen Entscheidungen einige Zeit in Anspruch, hieß es.
Wird ein Schaden infolge einer Impfung anerkannt, haben Betroffene Anspruch auf eine Grundrente je nach Schwere des Impfschadens. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz. Demnach kann der Betrag der Grundrente zwischen 156 Euro und 811 Euro pro Monat liegen. Welche Leistungen konkret in Betracht kämen, müssten im Einzelfall geprüft werden.
Mit Berichten über angebliche Impfschäden verunsichern Impfgegnerinnen und Impfgegner immer wieder einige Menschen. Das für die Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichte Ende 2021 einen Sicherheitsbericht zu den Impfstoffen gegen Corona.
Die ganz überwiegende Zahl der Nebenwirkungen von in Deutschland zugelassenen Coronaimpfstoffen betrifft demnach vorübergehende lokale Reaktionen. Dass sehr seltene Komplikationen über einen langen Zeitraum andauerten, ist laut PEI „die absolute Ausnahme“.
Pro 1.000 verimpfter Dosen seien 0,2 Verdachtsfälle für schwerwiegende Fälle gemeldet worden. Beim überwiegenden Großteil sei kein bleibender Schaden oder Todesfall verzeichnet worden.
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