Drei Mindestmengen bei Knie-TEP-Operationen werden ab 2030 scharf gestellt

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehrstufige Mindestmengen bei der Knie-TEP-Operation beschlossen und damit die bestehenden Regelungen grundlegend überarbeitet. Dabei wird es künftig drei verschiedene Mindestmengen für die jeweiligen eigenständigen Fallkonstellationen geben, teilte das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung nach der Sitzung heute mit.
In mehreren Schritten werden die Mindestmengen angehoben – ab 2030 soll pro Klinikstandort und Jahr die Mindestmenge von 150 Operationen des erstmaligen Einsatzes einer Knie-TEP erreicht werden. Die bisherige Mindestmenge von 50 gilt noch in den Jahren 2026 und 2027, zwischen 2028 und 2029 soll diese Menge auf 100 Operationen steigen.
Beim Einsetzen von unikondylären Schlittenprothesen gelten in den Jahren 2026 und 2027 wie bislang keine eigenen Mindestmengen. Die nun beschlossene Zahl von mindestens 20 Operationen gilt ab 2028. Beim Revisionseingriff und Austausch einer Knieprothese ist das Verfahren ähnlich: Ab 2028 gilt eine Mindestmenge von 25 Operationen pro Standort. „Mit dieser Differenzierung reagiert der G-BA insbesondere auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse beim Kniegelenkersatz“, heißt es in einer Mitteilung.
Dem Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), hier eine zusammenfassende Mindestmenge von insgesamt 120 Operationen für alle drei Bereiche zu beschließen, fand im G-BA-Plenum heute keine Mehrheit.
Es wurde dort vor allem darüber diskutiert, ob es für diese elektiven Eingriffe eine gemeinsame Mindestmenge geben könnte. Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes wiesen darauf hin, dass es keine wissenschaftliche Evidenz gibt, eine Zusammenlegung aller Eingriffe in eine Regelung zu treffen. Für die unikondylären Schlittenprothesen gäbe es nicht einmal eine Leitlinie, beklagte Horst Schuster vom GKV-Spitzenverband. Daher dürfe man die drei „Leistungen nicht in einen Topf werfen.“
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, wies mehrfach darauf hin, dass die Festlegung der Mindestmengen durch den G-BA zwar ein Auftrag vom Gesetzgeber sind, aber evidenzbasiert und gerichtsfest beschlossen werden müssen. Dabei verwies er auf die einschlägig bekannten Urteile des Bundessozialgerichts. Er kritisierte allerdings, das im zuständigen Unterausschuss keine Auswirkungsanalyse zu diesen Mindestmengen veranlasst wurde.
„Wir beschließen zwar heute nach jahrelangen Beratungen. Aber ich sehe hier noch sehr viel Diskussionsbedarf, besonders mit dem Blick darauf, dass es für diesen Bereich künftig eine eigene Leistungsgruppe geben wird“, so Hecken weiter. Mit der aktuell in der Gesundheitspolitik diskutierten Krankenhausreform sollen die Leistungsgruppen „Endoprothetik Knie“ sowie „Revision Knie-Endoprothetik“ entsprechenden Personal- und Diagnostikmöglichkeiten eingeführt werden.
Nur die Krankenhausstandorte, die künftig diese Mindestmengen erreichen, dürfen die Leistung erbringen und bei gesetzlich Versicherten abrechnen. Abweichungen können die Landesbehörden genehmigen, sofern die Krankenkassen vor Ort zustimmen.
„Versicherte sollen an Krankenhäusern operiert werden, deren Behandlungsteams viel Erfahrung mit den jeweils gut einzuplanenden Eingriffen haben. Denn die Qualität der Ergebnisse, die sich unter anderem an geringeren Komplikationsrisiken und einem Ausbleiben von Folgeeingriffen bemisst, hängt von der Menge der erbrachten Eingriffe an einem Standort ab“, so der G-BA.
Neben der Erfahrung mehrere ärztlicher Fachdisziplinen müssen die Standorte auch ein „eingeübtes berufsgruppenübergreifendes Zusammenwirken und die frühzeitige Mobilisierung durch erfahrene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten“ vorhalten, beschreibt es der G-BA in einer Mitteilung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
1