Politik

Mindestmengen: Bundesgesundheitsministerium setzt auf Gemeinsamen Bundesausschuss

  • Donnerstag, 27. November 2025
/dpa, Robert Schlesinger
/dpa, Robert Schlesinger

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in der anstehenden gerichtlichen Überprüfung der Mindestmengen vor dem Bundesverfassungsgericht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Rücken gestärkt. „Die Mindestmengen wurden gesetzlich bewusst nicht angepasst. Die Festlegung liegt gesetzlich in den Händen des Bundesausschuss und das ist aus unserer vollen Überzeugung auch gut so“, sagte heute Katja Kohfeld, Staatssekretärin im BMG, zur Eröffnung der 16. Qualitätskonferenz des G-BA in Berlin.

Mindestmengen seien dabei ein „unerlässlicher Beitrag zur Qualitätssicherung“, betonte sie. Mit der Messung von Qualität sowie die Ausgestaltung, wie es der G-BA seit Jahren bestimme, habe der Gesetzgeber das Gremium der Selbstverwaltung betraut. „Darin sieht das BMG weiter eine hohe Relevanz, die auch bleibt“, so Kohfeld weiter. Sie spielte damit auf die Klage von drei Bundesländern an, die im Bereich der Neonatologie die Mindestmengenkompetenz des G-BA vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Im August hatten sie eine entsprechende Überprüfung beim höchsten deutschen Gericht eingereicht.

Auch Karin Maag, unparteiisches Mitglied im G-BA und dort zuständig für die Bereiche der Qualitätssicherung, betonte bei der Eröffnung, wie wichtig die Arbeit an den Mindestmengen in vielen Bereichen sei. „Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf qualitativ hochwertige Versorgung.“ Sie verwies darauf, dass der Mindestmengenatlas des AOK Bundesverbandes für 2026 noch 1.006 Kliniken ausweise, die Operationen mit Mindestmengen vornehmen – im Vergleich dazu waren es 2019 noch 1.201 Standorte.

Mindestmengen gelten für die Transplantation von Lebern, Nieren, Stammzellen und Herz sowie das Implantieren von künstlichen Kniegelenken, Operation an der Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Versorgung von Frühgeborenen, Brustkrebsoperationen und thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs. Auch arbeitet der G-BA an weiteren Vorgaben, besonders bei Fehlbildungen bei Kindern.

Maag bezeichnete die forcierte Prüfung der Mindestmengenkompetenz durch das Bundesverfassungsgericht als „Ignoranz“. Denn die Landesgesundheitsminister der drei klagenden Länder – Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg – behaupteten, dass Entscheidungsgrenzen des G-BA nicht geklärt seien sowie es „völlig willkürliche Entscheidungen gäbe, ohne wissenschaftliche Evidenz“. Maag dazu: „Ein einziger Blick in die tragenden Gründe zu unseren Entscheidungen hätte da geholfen.“

Auf der Konferenz wollen Expertinnen und Experten über den Stand der Qualitätsmessungen und die Weiterentwicklung diskutieren. „Wir müssen schauen, wie wir einen Tanker mit historisch gewachsener Schwerlast in die Zukunft steuern. Das ist nicht ganz einfach“, so Maag.

Vom Bundesgesundheitsministerium kamen dazu klare Aufforderungen: „Die Krankenhausreform zielt besonders auf die hochqualitative Versorgung ab, Qualitätskriterien müssen dabei erfüllt werden“, betonte Staatssekretärin Kohfeld. Mit dem nun in der parlamentarischen Beratung befindlichen Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) wolle man einen „angemessenen Ausgleich zwischen Planungshoheit und Qualitätsanforderungen“ erreichen.

Für Kohfeld aber auch Maag ist der G-BA eine „Plattform für das gemeinsame Sprechen“ im Gesundheitswesen. „Ich würde sogar sagen, wir sind die einzige Konstante“, so Maag. Die ehemalige CDU-Politikerin kritisierte, dass man bei der aktuellen Debatte um den Vermittlungsausschuss zu den GKV-Finanzen einen anderen Rahmen hätte finden müssen. Diese Entwicklungen könnten den G-BA und seine tragenden Organisationen – den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – „nicht unberührt lassen“.

Es sei ein „erstes Sparpaket“ gewesen, das man in seiner Form auch „hätte reparieren können“. Und weiter: „Es ist das erste Sparpaket seit 15 Jahren. Bereits jetzt mit der maximalen Eskalation zu reagieren, macht mir wenig Hoffnung für die kommenden Monate. So daran zu gehen zeigt keine politische Klugheit.“ Im G-BA sei dies anders, betonte sie. „Wir finden einen Weg. Auch wenn uns Debatten um die Notfallstufen oder in der Qualitätssicherung einiges abverlangen.“

bee

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