Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt leicht an

Berlin – Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Die Bekanntmachung erfolge gestern im Bundesanzeiger.
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent. Die Kassen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben. Als Orientierungspunkt wird auf Bundesebene der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz festgelegt. Dieser war zum Jahreswechsel von 1,3 auf 1,6 Prozent erhöht worden.
Der zuständige Schätzerkreis hatte Mitte Oktober eine rechnerisch nötige, weitere Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent ermittelt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) am 12. Oktober mitgeteilt hatte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist allerdings nur eine kalkulatorische Plangröße. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz legt jede der derzeit 96 Krankenkassen selbst fest. Der flexible Beitrag soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen auch den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
Bereits nach der Sitzung des Schätzerkreises hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Entwicklung positiv bewertet. „Das sind gute Nachrichten für gesetzlich Krankenversicherte“, hatte er gesagt.
Das Finanzstabilisierungsgesetz aus dem vergangenen Jahr habe Wirkung gezeigt. Die Beiträge zur Krankenversicherung würden so gut wie nicht steigen. „Das stärkt das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme. Die Beiträge sind stabil.“
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) wies darauf hin, dass die Schätzung lediglich auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabenposten beruhe. Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform seien dagegen nicht eingepreist.
Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform macht aus ihrer Sicht deutlich, dass vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukommen. „Entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 liegt nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Stärkung der GKV vor“, so Elsner.
Auch Anne Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, wies auf künftige Ausgaben hin. Derzeit seien weitere Gesetzesvorhaben geplant, die gegebenenfalls erhebliche Mehrausgaben für die GKV mit sich bringen würden. Dazu käme noch der demografische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt und als Folge daraus ein wachsendes strukturelles Defizit.
„Die GKV braucht daher dringender denn je ein stabiles, finanzielles Fundament, um längst überfällige Strukturreformen anzugehen. Immer mehr Kosten den Versicherten aufzubürden ist dabei keine Lösung“, sagte Klemm.
Sie sieht die Koalition weiterhin gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen – die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln – rasch umzusetzen.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, kritisierte die steigenden Sozialabgaben. „Arbeit soll netto mehr Spaß machen“, sagte er der dem Handelsblatt. „Die steigenden Sozialabgaben verderben diese Freude.“ Ohne ausgabensenkende Reformen bei der Kranken- und Pflegeversicherung schwinde die Akzeptanz der Sozialsysteme.
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