Einigung bei Krankenfahrten auch mit Ersatzkassen in Brandenburg

Potsdam – Nach der Einigung zwischen Fahrdiensten und AOK hat es bei der Finanzierung der Krankenfahrten in Brandenburg nun auch eine Einigung zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) gegeben.
Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von 148 Anbietern aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie den großen Hilfsorganisationen im Land. Sie bieten unter anderem Liegendtransporte von Patienten aus Pflegeeinrichtungen, Dialysefahrten oder Transporte zur Chemotherapie anbieten, die über so genannte Transportscheine abgerechnet werden.
„Der Abschluss mit dem vdek ist ein wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für die Fahrdienste im Land verlässlich auszugestalten“, sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Andreas Kaczynski. „Von Beginn an haben wir mit den Ersatzkassen ergebnisoffene Verhandlungen geführt und einen fairen Ausgleich gesucht.“
Die Gespräche seien respektvoll und konstruktiv verlaufen. Insgesamt sei diese Verhandlungsrunde aber sehr herausfordernd gewesen. „Am Ende hat auch das Gesundheitsministerium mitgeholfen, dass wir zu einem Verhandlungsabschluss gekommen sind“, so Kaczynski. „Eine solche Drucksituation sollte sich nicht wiederholen, weshalb wir diesmal rechtzeitig die Gespräche für das Jahr 2027 fortführen müssen.“
Die Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin-Brandenburg sprach von einer „verlässlichen Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krankenfahrten in Brandenburg“. Man werde zugleich der eigenen Verantwortung für einen wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten gerecht.
Nach Angaben von Kaczynski wurde bei den Verhandlungen mit dem VdEK der Abschluss übernommen, der bereits Anfang der Woche mit der AOK erzielt wurde. Je nach Art und Länge der Krankenfahrt steigt die Vergütung für die Anbieter damit um einen Betrag von zehn bis zwanzig Prozent, so Kaczynski gegenüber unserer Redaktion.
Nicht zu verwechseln ist die Einigung bei den Krankenfahrten mit dem Streit um die Finanzierung der Rettungswageneinsätze. Hier hatte es vorgestern ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegeben, das die Satzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärt hatte.
Wie die Landrätin von Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan (Linke), mittlerweile erklärte, prüfe man den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Noch liege aber keine schriftliche Urteilsbegründung vor.
„Letztendlich muss für die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes Rechtssicherheit hergestellt werden, denn die Sicherstellung der Notfallversorgung ist eine gesamtstaatliche Kernaufgabe und darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern“, so Wehlan. „Gerade für Krisenzeiten ist eine gut funktionierende Rettungsdienstversorgung ein hohes Gut.“
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