Einigung in Tarifkonflikt für Ärzte an Universitätskliniken

Berlin – Im Tarifkonflikt für mehr als 20.000 Ärzte an 23 Universitätskliniken ist eine Einigung erzielt worden. Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbarten in der dritten Verhandlungsrunde eine steuer- und abgabenfreie Coronasonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro sowie eine Anhebung der Gehälter um 3,35 Prozent zum 1. September 2023, wie beide Seiten in Berlin mitteilten.
Der Tarifabschluss hat demnach eine kurze Laufzeit bis zum 30. September 2023. Danach können nach Angaben der Ärztegewerkschaft neue Verhandlungen beginnen, bei denen dann auch über Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtdiensten gesprochen werden soll. Vereinbart wurden zudem Änderungen beim Zusatzurlaub, auch ist künftig die Kombination von bestimmten besonders belastenden Dienstarten verboten.
„Der mit der TdL am Verhandlungstisch erzielte Kompromiss führt zu substanziellen finanziellen Verbesserungen bei kurzer Laufzeit, schließt die Gerechtigkeitslücke beim Zusatzurlaub und eröffnet zugleich konkrete Perspektiven zur Neuverhandlung wichtiger struktureller Komponenten bei Schicht- und Wechselschichtdiensten“, sagte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Diesen positiven Aspekten stehe die fortgesetzte Weigerung der TdL gegenüber, die Arbeit an Randzeiten des Tages durch Zeitzuschläge finanziell aufzuwerten und besonders erfahrenen Ärztinnen und Ärzten mit einer weiteren Entgeltstufe zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Das sei „nur schwer verdaulich“. Deshalb habe man „sehr intensiv Vor- und Nachteile abgewogen“. „Am Ende sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass das Verhandlungsergebnis ein tragfähiger Kompromiss ist, den wir unseren Tarifgremien zur Zustimmung empfehlen können“, sagte Botzlar.
Die Gremien beider Seiten müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen. Der verhandelte Tarifvertrag betrifft bundesweit 23 Universitätskliniken. An einer Reihe von Universitätskliniken in Berlin, Hamburg und Hessen gilt der Tarifvertrag nicht, zudem gibt es zum Beispiel an den Kliniken in Dresden und Mainz separate Haustarifverträge.
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