Ärzteschaft

Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

  • Donnerstag, 5. Mai 2022
/dpa, Jens Wolf
/dpa, Jens Wolf

Berlin – Im Tarifkonflikt um die Bezahlung von Ärzten an kommunalen Krankenhäusern haben der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach monatelangen Verhandlun­gen eine Einigung erzielt. Das teilten beide Seiten gestern am späten Abend mit.

Vereinbart wurde eine lineare Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Oktober 2021 von 3,35 Prozent. Ursprüng­lich hatte die Ärztegewerkschaft 5,5 Prozent gefordert. Bereits zum 1. Januar 2023 soll angesichts der Preis­entwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden.

Zudem gab es eine Verständigung über Regelungen zu freien Wochenenden, bei Rufbereitschaften und Bereit­schaftsdiens­ten. Der Vertrag sieht auch zusätzliche Urlaubstage vor.

Bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in den Kliniken galt für die Höchstgrenze von vier Diensten bis­her eine Durchschnittsberechnung innerhalb eines Kalenderhalbjahres. Grundsätzlich dürfen dem MB zufolge nun nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden. Zusätzliche Dienste sind in jedem Fall zuschlagspflichtig.

Der bisherige Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden soll künftig für alle Ärztinnen und Ärzte gelten, unab­hängig von der jeweiligen Dienstform. Bei der Anordnung von Arbeitsleistungen (regelmäßige Arbeit, Bereit­schaftsdienst oder Rufbereitschaft) dürfen Ärzte innerhalb eines Kalendermonats grundsätzlich an höchstens zwei Wochenenden (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat zu Arbeitsleistungen herangezogen wer­den.

Für Rufbereitschaften, sogenannte Hintergrunddienste, bei denen sich Ärzte für einen Einsatz auf Abruf be­reit­halten, haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine neue Höchstgrenze von 13 Rufbereitschaften im Ka­lendermonat verständigt. Bei diesen und allen weiteren Regelungen zu Diensten außerhalb der Regelar­beits­zeit wird die Höchstbelastung für teilzeitbeschäftigte Ärzte entsprechend angepasst.

Die Ärzte in den kommunalen Kliniken erhalten darüber hinaus dauerhaft einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr. Zudem sind die Hürden für einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach sehr belastenden Bereitschafts­diens­ten in der Nacht deutlich abgesenkt worden.

Ab 1. Januar 2023 erhalten Ärzte bereits bei Ableistung von 144 Nachtdienststunden einen Tag Zusatzurlaub im Jahr, bei Ableistung von insgesamt 288 Stunden wie bisher zwei Tage Zusatzurlaub. Darüber hinaus erhal­ten Ärzte, die beispielsweise wegen etwaiger Personalengpässe besonders viele Bereitschaftsdienste im Ka­lenderhalbjahr geleistet haben, weitere Zusatzurlaubstage. Diese Regelung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2023.

Halten die Kliniken die im Tarifvertrag bereits verankerte Frist zur Dienstplanung nicht ein, erhöht sich ab 1. Januar 2023 der deshalb fällige Zuschlag von zehn auf 17,5 Prozent. Die Dienstpläne müssten spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums aufgestellt sein, schreibt der MB. Auch bei kurz­fristigen Inanspruchnahmen müssen die Kliniken künftig einen erhöhten Zuschlag von 17,5 Prozent bezahlen.

Ab sofort sind die Kliniken zudem verpflichtet, die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis für Ärzte (eHBA) allein zu tragen. Bislang wurden die Kosten in Höhe von knapp 500 Euro für fünf Jahre meist nur anteilig finanziert.

„Es war ein schweres Stück Arbeit und ein hartes Ringen beider Seiten um einen tragfähigen Kompromiss“, sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, nach der Verständigung. Er sprach von „substanziellen Verbesserungen“. Es sei ein Gesamt­paket vereinbart worden, „das der Belastung mit Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit nunmehr klare Gren­zen setzt, verlässliche Ruhezeiten garantiert und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gibt“.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erklärte, der Abschluss stelle „angesichts einer hohen Inflation und der Belastungen durch die Coronapandemie eine tragbare Lösung für alle Parteien dar“.

Die Arbeitgeber seien der Gewerkschaft deutlich entgegengekommen. „Alles in allem haben wir trotz der un­gewissen wirtschaftlichen Entwicklungen einen guten Tarifabschluss herbeigeführt“, erklärte VKA-Verhand­lungsführer Wolfgang Heyl.

Die Tarifauseinandersetzung hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Es ging um Gehälter sowie Arbeitsbedingungen von rund 55.000 Ärztinnen und Ärzten an den kommunalen Krankenhäusern. Der Marburger Bund organisierte im März bundesweite Warnstreiks.

Insgesamt betrafen die Tarifverhandlungen 500 Kliniken in Deutschland. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag. Die zuständigen Gremien der VKA müssen dem Tarifabschluss noch zustimmen.

may/afp

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