Politik

Einsparpläne überarbeiten: Vertragsärzte appellieren an Bundestagsfraktionen

  • Dienstag, 5. Mai 2026
/Yakobchuk Olena, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit einem Appell an die Politiker von drei Bundestagsfraktionen gewendet und um eine dringende Überarbeitung der geplanten Einsparpläne durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemahnt.

Den Regierungsentwurf hält die KBV für verfehlt, da dieser vor allem dort mit den Einsparungen ansetzt, wo ärztliche und psychotherapeutische Versorgung stattfindet. Dass insbesondere die vertragsärztliche Versorgung und die Krankenhäuser die größten Beiträge zu den angestrebten Finanzwirkungen leisten sollen, lehnt die KBV entschieden ab, hieß es.

Mit dem aktuellen Regierungsentwurf gerate „ausgerechnet diejenige Struktur zunehmend unter Druck, die das Gesundheitssystem tagtäglich trägt: die ambulante Versorgung“, schreiben Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV, Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KBV, und Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstandes der KBV, an Union, SPD und Grüne. Kein Schreiben ging an Linke und AfD.

Die Bundesregierung ist aus Sicht der KBV gefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf „grundlegend zu überarbeiten und die Eingriffe in die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zurückzunehmen“. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen sei zwar notwendig, dürfe aber nicht auf Kosten der Versorgung erfolgen.

Gassen, Hofmeister und Steiner betonten zudem, wer Budgets einführe, müsse auch sagen, dass Leistungen begrenzt seien. „Alles andere ist unehrlich gegenüber den Patientinnen und Patienten.“ Die Körperschaft rief auch zu einem echten Dialog mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen auf, um tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. „Dazu gehört vor allem eine faire Lastenverteilung, die nicht einseitig die Leistungserbringer belastet“, so die KBV-Vorstände.

Die KBV-Spitze betonte, der ambulante Bereich sei der leistungsstärkste und wirtschaftlichste Teil des Gesundheitssystems. Mit nur rund 16 Prozent Anteil an den Gesamtausgaben übernehme die ambulante Versorgung 97 Prozent aller Behandlungsfälle. Kein anderer Bereich staatlicher Daseinsvorsorge erreiche eine vergleichbare Kombination aus Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Patientennähe.

Gleichzeitig sei die ambulante Versorgung ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in Deutschland. „Die ambulante Versorgung ist kein Kostenproblem des Gesundheitssystems – sie ist vielmehr ein zentraler Teil der Lösung“, so die KBV-Vorstände.

Dass in gesellschafts- und gesundheitspolitischen Debatten regelmäßig ausgerechnet die ambulante Versorgung als mögliches Einsparpotenzial diskutiert werde, bezeichnen sie als nicht nachvollziehbar. „Wer den kostengünstigsten und leistungsfähigsten Versorgungsbereich weiter schwächt, handelt weder ökonomisch sinnvoll noch versorgungspolitisch verantwortungsvoll.“

Die beschlossene Kürzung der Leistungen im Bereich der Psychotherapie, die gegen die Stimmen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft beschlossen worden sei, unterstreiche die Geringschätzung gegenüber der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, betonten sie weiter.

Zusätzlich kritisiert die KBV, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückzieht. Insbesondere bei der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, wie den Beiträgen für Bürgergeldempfänger, erfolge keine ausreichende Gegenfinanzierung aus Steuermitteln. Stattdessen werde der Gesundheitsfonds weiterhin belastet.

„Hier gilt ein klares Prinzip: Was gesamtgesellschaftlich veranlasst ist, muss aus Steuermitteln finanziert werden – nicht aus Beiträgen der Versichertengemeinschaft“, monierten Gassen, Hofmeister und Steiner. Der Staat nutze damit faktisch die Beitragsmittel als Ersatzfinanzierung – ein gesundheitspolitisch falscher Ansatz, der das System zusätzlich unter Druck setze.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung den Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu kürzen. Bisher beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro.

Zugleich gibt der Bund an, in die kostendeckende Finanzierung von der Beziehenden von Grundsicherungsgeld einzusteigen. Er will die monatliche Beitragspauschale ab dem Jahr 2027 erhöhen. Beginnen will der Bund mit 250 Millionen Euro im kommenden Jahr. Unterm Strich bedeutet das allein für 2027 ein Minus von 1,75 Milliarden Euro.

Geplant sind darüber hinaus Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und die Pharmabranche sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.

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