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GKV-Finanzen: Kritik an Zusatzbelastung der Kassen, Protest aus allen Richtungen

  • Mittwoch, 29. April 2026
/picture alliance, Zoonar, stockfotos-mg
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Berlin – Die Bundesregierung hat im Kabinett das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Auf Unverständnis stößt vor allem, dass der Bund den Bundeszuschuss zur GKV um zwei Milliarden Euro für die kommenden Jahre kürzen will, um den eigenen Haushalt zu sanieren.

Die Regierung will sich zwar künftig an den Kosten für Bürgergeldbezieher mit einem geringen Beitrag beteiligen. Im Gegensatz zu dem gestern noch vorliegenden Referentenentwurf ist aber keine Dynamisierung jährlich um 500 Millionen Euro mehr für die GKV bis 2051 vorgesehen.

Der Betrag wird im Kabinettsentwurf ab 2031 nun auf maximal zwei Milliarden Euro festgeschrieben. Im kommenden Jahr soll die Bundesbeteiligung bei 250 Millionen Euro liegen. Für die GKV bedeutet das ein Minus von 1,75 Milliarden Euro an Einnahmen alleine für das Jahr 2027. Auch aus der Ärzteschaft, den Kliniken und anderen Akteuren gibt es Gegenwind. An deren bisher geplanten Kürzungen hält auch der Kabinettsentwurf weiter fest.

Protest an Kürzungen beim Bundeszuschuss

Bereits gestern war die Empörung, etwa vom GKV-Spitzenverband und einzelnen Krankenkassen, aber auch der Opposition groß. Der Unmut wurde heute nicht geringer, sondern eher noch größer.

„Die Erhöhung der Beitragspauschale des Bundes für die Gesundheitskosten der Bürgergeldbeziehenden ist nur scheinbar eine Entlastung, denn gleichzeitig wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um Milliardenbeträge gekürzt“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Im Ergebnis ziehe sich der Bundesfinanzminister damit weiter aus seiner Verantwortung für ein stabil aufgestelltes Gesundheitswesen zurück.

De facto würden Versicherte, Patienten sowie letztlich auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes herangezogen. „Das ist weder seriös noch solide noch solidarisch“, so Reinhardt. Es trage „in keiner Weise zur Stabilisierung der GKV Finanzen bei“. „Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Wenn die Politik die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung ernsthaft lösen wolle, braucht es aus seiner Sicht keine Verschiebebahnhöfe, sondern eine verlässliche und dynamisierte Bundesbeteiligung sowie die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende. „Alles andere ist eine finanzpolitische Mogelpackung.“

Reinhardt mahnte, der Staat müsse seiner Verantwortung für eine verlässliche Gesundheitsversorgung gerecht werden und sowohl Patienten vor finanzieller Überforderung schützen als auch die Beschäftigten in der Versorgung vor anhaltender Überlastung bewahren. „Beides stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist zentral für den sozialen Frieden in unserem Land“, sagte der BÄK-Präsident.

Zum Weinen

„Über diese Absurdität müsste man Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre, denn statt die Beitragszahlenden zu entlasten, werden sie im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen müssen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, heute.

Er betonte, in den kommenden Wochen und Monaten fänden die parlamentarischen Beratungen statt. „Wir erwarten, dass die notwendigen Korrekturen im nun anstehenden Gesetzgebungsprozess eingefügt werden. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass wirklich alle ihren Beitrag leisten und sich nicht einige einen schlanken Fuß machen“, sagte Blatt.

„Man kann sich nur wundern: Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahre, mutiert jetzt zum Haushaltssanierungsgesetz. Dieser Eindruck drängt sich nach der jetzigen Beschlusslage jedenfalls auf“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.

So würden die Steuerzuschüsse für die GKV um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dagegen falle die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro „allenfalls symbolisch aus“. Das sei „keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden“.

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. sprach von einer „allenfalls homöopathischen Dosis angesichts eines Defizits von rund zwölf Milliarden Euro jährlich“. Das sei „kein Beitrag zur Stabilisierung, sondern ein Rückzug aus der Finanzierungsverantwortung“. Wer Glaubwürdigkeit in der Gesundheitspolitik bewahren wolle, dürfe an dieser Stelle nicht kürzen. Notwendig sind Hohnl zufolge stattdessen eine verlässliche Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die vollständige Übernahme der Kosten für Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln.

„Sollte der Entwurf in dieser Form umgesetzt werden, droht den Beitragszahlenden eine noch größere finanzielle Belastung als bisher“, erklärte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbandes. Sie appelliert an die „Vernunft der Bundestagsabgeordneten und der Länderkammer, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren im Sinne der Versicherten und Arbeitgebenden nachzuschärfen“.

„Was hier als Stabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit eine Destabilisierung“, erklärte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Susanne Johna. Die Solidarität in der Finanzierung beziehe sich auf das Gesundheitswesen und nicht auf den Staatshaushalt. „Die Regierung behandelt aber die Solidarversicherung wie einen Selbstbedienungsladen zur Sanierung des Bundeshaushalts“, so Johna.

Auch der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) zeigte sich „besonders irritiert“ über die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahler. Die Bundesregierung wolle sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagere die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahler und wolle dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen ausgleichen, sagte Spifa-Chef Dirk Heinrich. Das sei „genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“.

„Immer noch sollen Sozialleistungen in großem Umfang aus Beitragsgeldern finanziert werden“, betonten heute die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Da wirke es „konzept- und hilflos, wenn der Bundesfinanzminister unter Missachtung der Grundrechenarten in Aussicht stellt, rund 250 Millionen Euro für Bürgergeldempfänger ‚auszugleichen‘, gleichzeitig den Bundeszuschuss an die Krankenkassen aber im nächsten Jahr um zwei Milliarden Euro kürzen“ wolle.

Ärzte befürchten Verschlechterung durch Sparpläne

Die KBV und der Spifa sehen infolge der Reformpläne auch eine spürbare Verschlechterung in der fachärztlichen Versorgung und längere Wartezeiten auf Facharzttermine kommen.

„Noch läuft ja das parlamentarische Verfahren, und wir werden nicht müde werden, immer und immer wieder zu betonen, dass dieses Gesetz – wenn es denn so kommen sollte mit seinen Einsparungen in dieser Höhe und all seinen technischen Unzulänglichkeiten und seiner asymmetrischen Wucht – deutlich spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung haben wird“, betonten die KV-Vorstände.

Zu befürchten sind demnach weniger Termine und Leistungen. „Die ambulante Versorgung, wie sie die Menschen in unserem Land kennen und schätzen, wird es in dieser Form dann nicht mehr geben“, so Gassen, Hofmeister und Steiner. Es zeige sich „wieder einmal sehr deutlich, dass auf Politik wenig bis kein Verlass ist“.

Die KBV bemängelt unter anderem eine „Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung“ quasi durch die Hintertür. So sollten Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung hinausgehen würden.

„Wir betonen ausdrücklich, dass das kein Lobbyistenklagen ist, sondern schlicht und ergreifend die Konsequenz dieses vorliegenden Gesetzentwurfs“, so die KBV. Die Niedergelassenen hätten „keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen“.

Die Leistungen sollten und müssten sich an den durch die Politik verringerten Einnahmen orientieren. Dazu werde man gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Ärzten und Psychotherapeuten „Orientierung und Richtschnur vermitteln“. „Das ist unsere Pflicht und dient als Entscheidungshilfe für die Praxen vor Ort.“

Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlören Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote, so der Spifa.

Fielen diese Regelungen weg, sei eine gleichzeitige Reduzierung der Mindestsprechstundenzeiten von derzeit 25 auf 20 Wochenstunden aus Sicht des Spifa nur folgerichtig. Andernfalls würde von Vertragsarztpraxen erwartet, noch mehr Leistungen als bisher schon ohne entsprechende Finanzierung zu erbringen.

„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so Heinrich.

Der Spifa ruft das Parlament auf, die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Eine stabile GKV-Finanzierung könne nicht dadurch erreicht werden, dass die tägliche Versorgung kaputtgespart und zugleich Beitragsgelder für staatliche Sozialleistungen zweckentfremdet würden.

„Diese Reform ist keine faire Lastenverteilung, sondern ein planloses Sammelsurium an Kürzungen“, betonte die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, in den Funke-Zeitungen. „Während die Pharmabranche und die Krankenkassenverwaltungen geschont werden, wird vor allem an denjenigen gespart, die jeden Tag die Menschen versorgen.“

„Die ersatzlose Streichung der Anreize für eine schnelle Terminvergabe ist eine schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten“, erklärte der Präsident des Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte, Jan Löhler. Er rechne ab dem kommenden Jahr mit spürbar steigenden Wartezeiten auf einen Facharzttermin.

Außerdem breche die Politik ihr Versprechen an die Vertragsärzteschaft. „Im Vertrauen auf das TSVG haben die Praxen seit 2019 in zusätzliche Behandlungskapazitäten für Kassenpatienten investiert. Sollte die Regelung ersatzlos gestrichen werden, werden wir gezwungen sein, betriebswirtschaftlich zu reagieren“, unterstreicht der HNO-Verbandspräsident.

Insbesondere die Kürzung bei der offenen Sprechstunde müsse in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden, so Löhler. Als Lösung für das Finanzierungsproblem der GKV müssten der Bund stärker in die Pflicht genommen und wirksame Präventionsmaßnahmen, wie die Besteuerung von Alkohol, Nikotin und Zucker, ergriffen werden.

Zu den weiteren Regelungsinhalten, insbesondere mit Blick auf die Patientenversorgung, ist aus Sicht der Bundesärztekammer festzuhalten, dass eine ausschließliche Orientierung der Ausgabenentwicklung an der Grundlohnrate zu kurz greift.

So notwendig eine Stabilisierung der GKV-Finanzen sei, dürfe ein solidarisches Gesundheitssystem seine Leistungen nicht primär an fiskalischen Vorgaben ausrichten, sondern muss sich am medizinisch notwendigen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren. „Im weiteren parlamentarischen Verfahren besteht daher erheblicher Nachbesserungsbedarf, um negative Auswirkungen auf die Versorgung abzuwenden“, so Reinhardt.

Kahlschlag in der Psychotherapie befürchtet

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und sieben psychotherapeutische und psychiatrische Organisationen und Berufsverbände sprechen sich in einer gemeinsamen Neun-Punkte-Erklärung gegen „den drohenden Kahlschlag“ in der Versorgung psychisch kranker Menschen aus. Sie fordern die Bundesregierung auf, „den überhasteten Gesetzentwurf“ nicht zu beschließen, sondern die Expertise der Gesundheitsberufe sorgfältig einzubeziehen.

Die Organisationen sich unter anderem dafür aus, dass sich die Versorgung psychisch Kranker „am tatsächlichen Bedarf“ orientieren müsse und nicht an der Grundlohnsumme, die laut Kabinettsentwurf die Basis für eine künftige Mengenbegrenzung bilden soll.

Die vorgesehene Budgetierung untergrabe die finanzielle Basis von ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, reduziere deren Behandlungskapazität für gesetzlich Versicherte und gefährde damit die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Darüber hinaus empfehlen die Organisationen die Krankenhausbehandlung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen stärker zu ambulantisieren und Bettenkapazitäten, wo sinnvoll, in teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

„In der Gesundheitsversorgung sollte es um den Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und um gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten gehen“, sagte MB-Chefin Johna. Stattdessen drohe nun die Versorgung allein von den verfügbaren Finanzmitteln bestimmt zu werden. „Gerade in einer Phase, in der die Krankenhausreform in den Ländern umgesetzt wird und andere Strukturreformen in Planung sind, ist das ein völlig falscher Ansatz“, kritisierte sie.

Krankenhäuser protestieren vehement

„In seiner jetzigen Form entzieht das Kürzungsgesetz den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage“, monierte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Bundesregierung treibe „die gesamte Branche in die Pleite“.

Für die gleiche Leistung solle den Krankenhäusern zukünftig weniger Geld zur Verfügung stehen. „Diese Rechnung wird auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern ausgetragen. Sie kann so nicht funktionieren.“

Berechnungen der DKG zufolge verlieren die Kliniken im nächsten Jahr real mehr als neun Milliarden Euro. Das sind etwa acht Prozent des Gesamtumsatzes. „Für viele Einrichtungen, insbesondere freigemeinnützige und kirchliche Träger, wird dies jetzt auch unabhängig bestätigt unweigerlich in die Insolvenz führen“, so Gaß.

Er führte aus, Krankenhäuser könnten ihr Personal nur bezahlen, wenn sie die dafür notwendigen Mittel erwirtschaften würden. „Wer ihnen diese Mittel entzieht, muss gleichzeitig die Frage beantworten, wie die Krankenhausträger bei aktuell schon vorhandenen Verlusten auf diese zusätzlichen Kürzungen reagieren sollen.“

Die DKG ruft Ministerin Warken und die Regierungsfraktionen zu Gesprächen auf. „Niemand kann wirklich verantworten, dass praktisch die gesamte Krankenhauslandschaft durch planlose und völlig überzogene Kürzungen an die Wand gefahren wird.“

Ähnliche Töne kommen aus dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV), der davon spricht, dass die Pläne „alle Krankenhäuser in Deutschland vor erhebliche finanzielle Herausforderungen“ stellen. Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, warnt vor Verwerfungen.

„Wir wollen nicht, dass die politisch gewollte Transformation der Krankenhauslandschaft jetzt mit diesem GKV-Spargesetz ausgebremst wird“, so Radbruch. Bereits heute bestünden Wettbewerbsverzerrungen im Krankenhausmarkt, etwa durch kommunale Defizitausgleiche. „Wenn Verluste an einer Stelle kompensiert werden, während andere Häuser unmittelbar reagieren müssen, entsteht eine strukturelle Schieflage“, so Radbruch.

Zugleich betont der Verband, dass eine Verlagerung von Finanzierungsrisiken auf die ohnehin stark belasteten Kommunalhaushalte keine tragfähige Lösung ist. Auch öffentliche Träger stießen bei der dauerhaften Absicherung von Defiziten an Grenzen.

Der DEKV fordert, im parlamentarischen Verfahren konkrete Maßnahmen zur Deregulierung zu verankern, die die Krankenhäuser entlasten. Dazu gehören vor allem der Abbau bürokratischer Melde- und Dokumentationsvorgaben, die Rückführung des Pflegebudgets ins DRG-System und mehr Flexibilität in der Leistungserbringung.

„Die Ausgestaltung der Sparmaßnahmen verstärkt den Eindruck, dass es der Bundesregierung schwerfällt, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung zu schaffen“, bemängelt Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Dieses Gesetz habe kein Zielbild für die großen Herausforderungen des Gesundheitswesens. Es gehe einmal mehr zulasten der Leistungserbringer, insbesondere der Universitätsklinika, die ohnehin unter der strukturell für sie unzureichenden Finanzierung leiden würden.

Die nun vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen würden die Situation der Universitätsklinika drastisch verschärfen und das Defizit verdoppeln, prognostiziert Scholz. Die besondere Rolle der Universitätsklinika für die Gesundheitsversorgung werde seit Jahren nur unzureichend gegenfinanziert. Mit diesen Sparmaßnahmen und ohne eine differenzierte Ausrichtung des „Rasenmähers“ würden künftig alle Standorte der Universitätsmedizin defizitär sein.

„Die anteilige Tarifrefinanzierung ist ein Signal, dass der Bund den bestehenden Gegenfinanzierungsbedarf bei den Personalkosten sieht“, sagte Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. In der Gesamtschau werde das aber nicht ausreichen. „Das Einfrieren des Pflegebudgets kann nur eine Zwischenlösung sein, die aber strukturkonservierend wirkt und damit nicht kompatibel mit dem angestrebten Strukturwandel und der gewollten Leistungskonzentration im Zuge der Krankenhausreform ist.“

Der Katholische Krankenhausverband Deutschland kritisierte, dass die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser weiter den Großteil der Einsparungen tragen müssten. Dass Tarifsteigerungen nur zur Hälfte refinanziert würden, werde tarifgebundene Kliniken zum Personalabbau zwingen.

Kritik von Sozialverbänden

Etliche Sparmaßnahmen belasten aus Sicht der Sozialverbände vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation.

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung.

Das Deutsche Rote Kreuz erklärte, der Gesetzentwurf verschlechtere die Gesundheitsreform. Zahlreiche Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich stünden aufgrund ausbleibender Gegenfinanzierung vor dem Aus, gerade im ländlichen Raum. Auch der Deutsche Caritasverband dringt auf weitere Korrekturen. Präsidentin Eva Welskop-Deffaa kritisierte, die soziale Unwucht bleibe bestehen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beklagte eine „massive Schlagseite zu Lasten der Versicherten“. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte, dass der Bund den Plänen zufolge künftig weniger Mittel an die GKV überweist als bisher. „Wenn das so durchs Parlament geht, würden die Beitragszahler wieder zur Stabilisierung des Bundeshaushalts herangezogen werden“, erklärte sie. „Richtig wäre es, stattdessen endlich hohe Vermögen und Einkommen gerecht zu besteuern.“

Der Präsident des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa), Han Steutel, kritisierte vor allem den geplanten dynamischen Herstellerrabatt. „Die Einführung eines dynamischen Herstellerrabatts entzieht einer Schlüsselindustrie jegliche Planbarkeit“, sagte er.

„Die derzeitigen Ausnahmemöglichkeiten werden in der Praxis kaum greifen – weil in einer globalen Organisation kein Produkt nur an einem Standort erforscht, produziert und gelagert wird. Ein „Deutschland-Rabatt“, der keiner sei, sei „reine Kosmetik“.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes enthalte Maßnahmen, die die Bedingungen für Pharmaunternehmen in Deutschland massiv verschlechterten und sich „unmittelbar auf Pharmafirmen, die Arzneimittelversorgung und die Investitionsplanungen der kommenden Jahre auswirken werden“, hieß es von Pharma Deutschland.

Kritik auch gestern schon

Die Vertreterversammlung des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) mahnt bereits gestern vor dem Kabinettsbeschluss an, die geplante Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen zurückzunehmen, die ambulante frauenärztliche Versorgung vor zusätzlicher wirtschaftlicher Belastung zu schützen, Prävention, Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge vollumfänglich zu finanzieren, die Versorgung von Frauen im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich mitzudenken, und strukturelle Benachteiligungen von Patientinnen zu vermeiden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fordert den Gesetzgeber auf, die Kürzung des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend des Vorschlags der Finanzkommission Gesundheit anzupassen.

Die geplante Kürzung von 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro pro Jahr würde die Entwicklung und Evaluation von wissenschaftlichen Konzepten zur Weiterentwicklung bezahlbarer Qualität im Gesundheitswesen abwürgen, die für ein zukunftsfähiges System essenziell seien.

Die AWMF erkennt die Hinweise auf einen positiven Versorgungseffekt von Zweitmeinungsverfahren und das damit verbundene Einsparpotenzial an. Ein obligates Zweitmeinungsverfahren empfiehlt die AWMF jedoch nur mit Evaluation nach der ersten Einführung – wie von der Finanzkommission vorgeschlagen.

Weitere Empfehlungen der Finanzkommission sollten aus Sicht der AWMF umgesetzt werden, insbesondere das Streichen der Erstattung homöopathischer Leistungen sowie Präventionsempfehlungen zur Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol, sowie die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke.

Einzig positiv bewertet wird vielfach die angekündigte Einführung einer Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke. Die Akteure im Gesundheitswesen mahnen eine zügige Umsetzung an. Bisher gibt es dazu aber keine konkreten Gesetzgebungsvorhaben.

may/PB/dpa/kna/afp

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