Sparpaket: Ärzte und Krankenhäuser kritisieren „unseriöse“ Gesetzgebung

Berlin – Gefährdung der Versorgung, wenig Seriosität in der Gesetzgebung und das Fehlen einer ehrlichen Kommunikation: Gemeinsam haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) heute die Arbeit der Bundesregierung am geplanten Spargesetz beklagt.
Neben den inhaltlichen Fehlern und den dadurch aus der Sicht beider Organisationen resultierenden Versorgungsengpässen seien auch die Abläufe der Gesetzgebung zu kritisieren: Es sei „kein ernstgemeintes Beteiligungsverfahren“, wenn ein Referentenentwurf am Donnerstagnachmittag verschickt werde und Montagnachmittag bereits eine nicht-öffentliche Anhörung diskutiert werden soll. „Es ist der Versuch, Kritik zu verkürzen und berechtigte Einwände zu übergehen“, kritisierten beide Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung. Für Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, ist es „respektlos und unseriös“, wie derzeit an dem Gesetz gearbeitet wird.
Auch inhaltlich lassen die Vorsitzenden der beiden Organisationen kein gutes Haar an dem Gesetz. „Das Gesetz wird nicht halten, was es verspricht. Die Beiträge werden so nicht stabilisiert. Aber die Versorgung wird destabilisiert“, warnte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, bei der gemeinsamen Pressekonferenz.
Aus seiner Sicht werden die Wartezeiten auf ambulante Termine, besonders bei Fachärztinnen und Fachärzten, künftig deutlich länger werden. „Man muss sich ehrlich machen: Die Deckelung der Vergütung bedeutet Rationierung. Das sehen wir schon bei den Psychotherapeuten und das wird in anderen Fachgruppen weiter folgen“, so Gassen. Die Psychotherapeuten hatten vergangene Woche gegen eine Honorarkürzung demonstriert, die Vorschläge der GKV-Finanzkommission sehen beispielsweise auch ein Ende der Kurzzeittherapie vor.
Der KBV-Chef befürchtet auch, dass viele ältere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit den von der Politik nun angekündigten Kürzungen früher in den Ruhestand gehen werden. „Damit wird die Versorgung noch weiter verknappt.“ Er kritisierte, dass die 2019 mit dem TSVG beschlossene Ausweitung der GKV-Versorgung pro Arztsitz von 20 auf 25 Stunden nun nicht mehr gegenfinanziert sei. Die Finanzinstrumente, mit denen die fünf Stunden mehr angeregt wurden, seien nun weg. „Wir werden Praxen mit einem Mengengerüst empfehlen, wie viel sie für 25 Stunden GKV-Leistungen arbeiten müssen. Danach werden sie die GKV-Tätigkeit eben beenden.“
Zudem schaffe man das einzige Instrument der Steuerung – die Dringlichkeit für einen Facharzttermin –, das man derzeit im Gesundheitssystem habe, wieder ab. „Wie soll da ein Primärversorgungssystem klappen“, fragte Gassen.
Gaß warnt vor „englischen Zuständen“
Auch der DKG-Vorstandsvorsitzender Gaß sieht inhaltlich große Probleme mit dem Gesetz: Nach seiner Ansicht habe die GKV-Finanzkommission bei der Berechnung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser mit falschen Zahlen agiert.
„Es gibt im Gegensatz zur Pharmaindustrie keine Übergewinne bei Krankenhäusern“, so Gaß. Beratungsagenturen zeigten viel mehr auf, dass 75 Prozent der Häuser bereits 2025 ein defizitäres Ergebnis haben. Besonders freigemeinnützige und kirchliche Träger hätten teilweise nur noch eine Liquidität von 2,5 Wochen. Auch sei die Insolvenzgefahr weiterhin hoch und würde in den kommenden Jahren noch steigen.
Daraus könnten sich auch in den Krankenhäusern in Deutschland „englische Zustände“ entwickeln, wo Patientinnen und Patienten monatelang auf Termine warteten. „Das ist auch keine Drohung, das ist eine Zustandsbeschreibung“, so Gaß.
Damit spielte er auf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, die am Wochenende in einem Interview erklärt hatte: „Mich überzeugt man nicht mit Drohungen, sondern mit Argumenten.“
Auch warnte Gaß die Politik, dass die in der Krankenhausreform angestrebte Ambulantisierung vor Ort kaum umgesetzt werden würde. „Welcher Krankenhausträger, der schon mit einem Krankenhaus in eine finanzielle Schieflage kommt, wird ein sektorenübergreifendes Versorgungszentrum eröffnen, mit dem er die gleichen finanziellen Probleme bekommt“, fragte Gaß.
Um der Politik die weitere Verärgerung über die aktuellen Sparpläne auszudrücken, werde man den Kliniken empfehlen, nicht mehr an den Planungen zur Resilienz in Krisenfällen oder zum Hitzeaktionstag mitzuwirken.
DKG und KBV kritisierten erneut auch deutlich, dass die Mitfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern weiter in großem Umfang durch die GKV-Versicherten getragen wird. Hier müsse der Staat – laut mehreren Gutachten mit zwölf Milliarden Euro – deutlich mehr beitragen.
„Man muss es klar kommunizieren: Mit den GKV-Finanzen wird der Sozialstaat gegenfinanziert“, so Gassen. Man müsse viel deutlicher eine ehrliche Diskussion führen, was künftig der Sozialstaat finanzieren soll, wenn Gesundheitspolitik die Beiträge stabil halten wolle. Darüber müsse es eine ehrliche Kommunikation geben – auch bei dem nun vorgelegtem Gesetz sowie den 66 Vorschlägen der GKV-Finanzkommission.
Dialog mit BMG unzureichend
Auch machte die DKG mit der Pressekonferenz öffentlich, dass sie am 16. März auf Bitten der Ministerin eigene Einsparvorschläge an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesendet hätten. Diese Vorschläge hätten das Volumen von 30 Milliarden Euro bis 2030 beinhaltet.
„Wenn man spart, muss man den Krankenhäusern aber auch die Möglichkeiten geben, die Kosten senken zu können“, so Gaß. Allerdings: „Auf die persönliche Bitte der Ministerin zu diesen Vorschlägen haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten. Keinen Ton“, so Gaß. Man habe auch die Vorschläge nicht in dem aktuellen Referentenentwurf gefunden, noch sei man vorab einbezogen worden. „Diese Art von Politik zerstört Vertrauen und sorgt für maximale Konfrontation im öffentlichen Raum“, so die DKG und KBV in der gemeinsamen Erklärung. Man wolle dazu nun mit den Parlamentariern ins Gespräch kommen.
Konkret zu Demonstrationen aufrufen wollten beide Organisationen nicht. Die DKG sei mit der Gewerkschaft Verdi in Kontakt, da viele Reformvorschläge auf dem Rücken der Beschäftigten und Pflegekräfte ausgetragen würden. Die Gewerkschaft hatte bereits Demonstrationen angekündigt. Vielmehr wollten DKG und KBV nun den Abgeordneten des Bundestages erklären, was aus dem Gesetzesvorhaben folgen könnte.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach geht es in das parlamentarische Verfahren. Dort soll es Anfang Juli – also vor der parlamentarischen Sommerpause – abgeschlossen werden.
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