Elektronische Gesundheitskarte: NAV weist Kassenkritik zurück
Berlin – Die Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes hat die Forderung des GKV-Spitzenverbandes zurückgewiesen, die Ärzteschaft zu sanktionieren, wenn sie bestimmte „Termine für die Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht einhält. Nicht die Organisationen der Ärzteschaft, sondern die grundlegend ungenügende Konstruktion der elektronischen Gesundheitskarte sei schuld am Misserfolg des IT-Projektes, meinte das Vorstandsmitglied der Landesgruppe, Lutz Kindt.
Statt aus der Luft gegriffene Schuldzuweisungen zu verbreiten, solle sich der GKV-Spitzenverband besser mit den vernünftigen und berechtigten Sicherheitsbedenken der ärztlichen Organisationen auseinandersetzen. Während sich die Ärzteschaft um den Schutz der Patientendaten sorge, gehe es dem GKV-Spitzenverband offensichtlich in erster Linie darum, das Versichertenstammdatenmanagement in die Arztpraxen zu verlagern. „Jeder Zweifel, ob die gespeicherten Daten sicher sind, gefährdet das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten. Deshalb muss es Aufgabe der Beteiligten sein, eine für alle Seiten tragbare Lösung der eGK-Misere zu finden“, sagte Kindt.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte den Gesetzgeber am vergangenen Donnerstag aufgefordert, die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, um die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verbundenen Zielvorgaben umzusetzen.
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