Gesundheitskarte: GKV-Spitzenverband dringt auf Einhaltung der Termine
Berlin – Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, um die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verbundenen Zielvorgaben umzusetzen.
Um insbesondere die Vorteile einer gemeinsam entwickelten Online-Infrastruktur für die Versicherten unverzüglich nutzbar zu machen, seien „sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine für die vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung der eGK vorzugeben“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Erklärung.
Der Verwaltungsrat verweist darin zugleich auf die bereits geleisteten hohen Projektinvestitionen der gesetzlichen Krankenkassen: Diese summierten sich seit dem Jahr 2008 auf einen Betrag von rund 800 Millionen Euro, ohne dass bisher ein messbarer Nutzen der eGK erzielt noch eine interoperable Telematikinfrastruktur etabliert worden sei.
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