Elektronische Patientenakte: MEDI zieht kritische Bilanz

Berlin – Ein Jahr nach dem verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte (ePA) zieht der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland eine kritische Bilanz. Aus Sicht des Verbandes braucht es dringend Nachbesserungen bei Technik, Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht.
Die ePA habe das politische Versprechen, die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung einfacher, sicherer und effizienter zu machen, bislang nicht eingelöst, kritisiert MEDI GENO. Die Erfahrungen aus den Praxen würden technische Probleme, zusätzlichen Arbeitsaufwand und weiterhin offene Fragen beim Datenschutz sowie bei der ärztlichen Schweigepflicht aufzeigen. Zudem bleibe die Akzeptanz der ePA auch in der Bevölkerung sehr verhalten.
„Die elektronische Patientenakte ist nach einem Jahr längst nicht dort, wo sie eigentlich sein müsste. Sie sollte die Versorgung verbessern und den Praxen Arbeit abnehmen. Stattdessen kostet sie im Alltag viel Zeit, verursacht zusätzliche Arbeit und lässt vor allem zentrale Fragen zur Datensicherheit und zur ärztlichen Schweigepflicht offen“, sagte Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland.
Digitalisierung könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie für Patientinnen und Patienten sowie für die behandelnde Ärzte- und Psychotherapeutenschaft einen konkreten Nutzen bringt – dieses Ziel habe die ePA bislang weit verfehlt.
Besonders kritisch bewertet MEDI die Frage, wie die ärztliche Schweigepflicht in einer zunehmend vernetzten Gesundheitsversorgung gewährleistet werden soll. Man fordere eine lückenlose Klärung, wie mit sensiblen Gesundheitsdaten umgegangen wird, wenn unterschiedliche Akteure wie beispielsweise Apotheken oder künftig sogar die Krankenkassen Zugriff auf Informationen erhalten können.
„Für uns ist die Schweigepflicht keine rein technische Einstellung, sondern die fundamentale Grundlage des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten und Behandelnden. Wenn immer mehr Akteure auf hochsensible Gesundheitsdaten zugreifen können, muss eindeutig geregelt sein, wer welche Informationen sehen darf und wer im Falle eines Missbrauchs die Verantwortung dafür trägt“, betonte Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland.
Der Verband warnt zudem davor, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts die Vertraulichkeit medizinischer Informationen massiv schwächen könnte. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Ärztinnen und Ärzte – anders als bestimmte andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Rechtsanwälte oder Geistliche – nicht in gleicher Weise absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden.
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