Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen steht fest

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog) für das Jahr 2023 vereinbart.
Im Gegensatz zum Fallpauschalensystem erfolgt die Vergütung beim PEPP-Entgeltkatalog nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, das heißt, jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Die Vergütungssätze bestimmen sich dabei über Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert.
Die konkreten Berechnungen hat Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Kostendaten von Krankenhäusern vorgenommen.
Laut den Verhandlungspartnern wurde der Entgeltkatalog 2023 weitestgehend fortgeschrieben, es gebe allenfalls „punktuelle klassifikatorische Anpassungen“.
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