Politik

Grundlage für regionale Vergütungsver­handlungen der Krankenhäuser geschaffen

  • Dienstag, 14. November 2023
/Valerie Potapova, stockadobecom
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversi­che­rung (PKV-Verband) haben sich nach eigenen Angaben über alle notwendigen Regelungen verständigt, die für das Vergütungssystem 2024 im Krankenhaus relevant sind.

Man habe „die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen auf Landesebene und für die Budget­verhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen“, teilten GKV-Spitzenverband, DKG und PKV-Verband heute mit.

Eine Einigung erzielt worden sei beim Entgeltkatalog für die Krankenhäuser für das kommende Jahr. Dieser enthält Regelungen zu den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), zu Zusatzentgelten sowie zum Pflege­erlös­katalog.

Der Veränderungswert im DRG-Bereich liege „als wesentli­che Größe der Basisfallwertsteigerungen“ im Jahr 2024 bei einem Plus von 5,13 Prozent“, schreiben Kranken­kassen, DKG und PKV. Für die anstehenden Verhand­lungen der Landesbasisfallwerte auf Landesebene bildet der festgelegte Wert nach Aussagen der DKG die maßgebliche Obergrenze.

Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen statio­näre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen und psychosomatischen Krankenhäuser ein Finan­zierungsvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro.

Über den Pflegeerlöskatalog läuft die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) im Jahr 2024 mit einer Größenordnung von 20 Milliar­den Euro. Die tatsächliche Summe steht nach Angaben der DKG allerdings erst dann fest, wenn die Pflege­budgets krankenhausindividuell vereinbart worden sind.

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Pflegepersonal­kosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalku­lation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.

Beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrich­tungen (PEPP-Entgeltkatalog 2024) erfolgte die Verständigung im Oktober.

„Mit der Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs auch unter sehr schwierigen Vorzeichen sind die Selbstver­waltungspartner ihrer Aufgabe und Verantwortung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Abrech­nungs­systems gerecht geworden“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Jenseits davon bleibe es aber Auf­gabe der Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabi­lität im anstehenden Reformprozess zu sorgen.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betonte ebenfalls, man habe „gemeinsam“ die Wei­chen dafür gestellt, dass die Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern auch im kommenden Jahr finanziert würden. „Hier geht die Selbstverwaltung mit gutem Beispiel voran, während die Bundesländer nach wie vor die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen vermissen lassen.“

„Unter den Vorzeichen der anstehenden Krankenhausreform haben die Partner eine tragfähige Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden“, sagte der Direktor des PKV-Verbandes Florian Reuther.

may/EB

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