Ärzteschaft

Psychiatrische Kliniken: Grundsätzlich positive Stimmen zu Anpassungen der PPP-Richtlinie

  • Dienstag, 20. September 2022
/Khunatorn, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zieht zu den aktuellen Anpassungen der Richtlinie zur Personal­ausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. September beschlossen hat, eine „gemischte Bilanz“.

Positiv sei, dass der G-BA Fehler in der Richtlinie korrigieren wolle, so die DGPPN. Zudem habe er eine grund­sätzliche Überarbeitung angekündigt. Keine Verbesserung zeige sich hingegen bei der Umsetzung des gesetz­lichen Auftrags zur Stärkung der psychotherapeutischen Behandlung in psychiatrischen Kliniken. Dass dies im Zuge der aktuellen Anpassungen erneut nicht geschehen ist, kritisiert die DGPPN deutlich, ebenso wie zuvor schon die Bundespsychotherapeutenkammer.

„Der G-BA beendet mit diesen Anpassungen eine lange Phase der Beratungsresistenz“, sagte Thomas Pollmä­cher, Präsident der DGPPN. „Dank der vorläufigen Aussetzung der angedrohten Sanktionen und der überbor­den­den Dokumentationspflichten, können die Kliniken sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrie­ren: die Versorgung von Patienten.“

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 15. September beschlossen, die Sanktionen für Kranken­häuser, die die strikten Vorgaben der PPP-RL nicht erfüllen können, um ein weiteres Jahr auszusetzen. Die stations- und monatsbezogene Dokumentation wird zunächst für drei Jahre eingestellt. Zudem kündigte der G-BA eine weitere Anpassung der Richtlinie bis Ende 2025 an, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen soll.

Aus Sicht der DGPPN sollte die Weiterentwicklung dazu genutzt werden, das Sanktionssystem durch ein gestuftes System zu ersetzen, in dem Beratung und Unterstützung der Kliniken Vorrang haben vor Strafen, die aufgrund ihrer Härte nicht nur den Versorgungsauftrag, sondern auch die Existenz von Kliniken gefährden.

„Statt auf Minimalanforderungen und Sanktionen zu setzen, sollte das Ziel sein, Kliniken mit dem für eine leitliniengerechte Diagnostik und Behandlung notwendigen Personal auszustatten“, erklärte DGPPN-Präsident Pollmächer. Die Ankündigung des G-BA, die Richtlinie in diesem Sinne weiterzuentwickeln und dabei die Ergebnisse des von der DGPPN entwickelten Plattform-Modells zu berücksichtigen, begrüßen wir sehr.“

Deutsche Krankenhausgesellschaft hebt Kompromiss hervor

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hebt den Kompromiss hervor, den die Selbstver­waltung im G-BA zur PPP-RL getroffen hat. Die DKG ist stimmberechtigtes Mitglied im Beschluss­gremium des G-BA. Damit wer­de sowohl der Forderung der DKG nach grundsätzlicher Überarbeitung, als auch den Bedenken der Gesund­heitsministerkonferenz (GMK) Rechnung getragen.

Der GMK und der DKG war es nach eigenen Angaben besonders wichtig zu verhindern, dass starre und klein­teilige Vorgaben die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Kranken­häusern erschwerten. Zudem sollte die gemeindenahe stationäre Versorgung durch die Vorgaben der Richtlinie nicht gefährdet werden.

„Unser Hauptkritikpunkt an den PPP-RL war immer der starre Stationsbezug. Dieser macht moderne Therapie­konzepte schier unmöglich und führte aus Sicht der Praktiker zu einer Verschlechterung der Versorgung. Es ist von großer Bedeutung, dass hier ein Umdenken eingesetzt hat und wir mit der dreijährigen Aussetzung ein klares Zeichen für moderne therapeutische Konzepte bekommen haben“, betonte Gerald Gaß, Vorstandsvor­sitzender der DKG.

Neben diesem zentralen Kompromiss sei auch die Aussetzung der Sanktionen im Jahr 2023 für die Kliniken für die Zustimmung zur Richtlinie unabdingbar. „Gerade in der jetzigen finanziell für die Kliniken bedrohlichen Situation wären weitere Sanktionen nicht akzeptabel gewesen“, sagte Gaß.

Auch die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), beurteilt die Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie als „deutlichen Schritt in die richtige Richtung“. Ausnahmeregelungen für dezentrale Standorte, weniger Bürokratie und ein späteres Einsetzen der Sanktio­nen seien sehr zu begrüßen.

„Die zusätzlich gewonnene Zeit bis zum Einsetzen der Sanktionen muss nun sinnvoll genutzt werden, um die Probleme nicht einfach nur nach hinten zu verschieben. Für eine zukunftsorien­tierte bedarfsgerechte Personalbemessung müssen aber noch einige weitere Schritte gegangen werden“, sagte die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie dem Deutschen Ärzteblatt.

PB

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