Entlassmanagement auf Oktober verschoben

Berlin – Der Startschuss für das Entlassmanagement im Krankenhaus wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt, wie aus einer Änderungsvereinbarung hervorgeht, die dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Gründe für die Verschiebung werden nicht genannt.
Unter anderem wird in der Änderungsvereinbarung präzisiert, dass nur Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung ein Verordnungsrecht erhalten sowie eine Arbeitsunfähigkeit eines Patienten feststellen und bescheinigen dürfen. Zudem sollen Krankenhausärzte zur Gegenzeichnung ihrer Verordnungen und Bescheinigungen für einen Übergang bis zum 1. Januar 2019 statt der geplanten lebenslangen Arztnummer (LANR) das Arztpseudonym „4444444“ nutzen. Diese Nummer muss durch den sogenannten Fachgruppencode ergänzt werden.
Das Entlassmanagement soll dafür sorgen, dass jeder Patient bei der Entlassung aus dem Krankenhaus eine lückenlose Anschlussversorgung erhält. Die KBV wies Berichten zufolge darauf hin, dass zum Oktober die entsprechenden Formulare für Arznei- und Heilmittelverordnungen bereitstehen. Für Verordnungen in Krankenhäusern sollten zudem die gleichen Regelungen wie in Arztpraxen gelten, hieß es.
„Durch unser gemeinsames Engagement haben wir Transparenz geschaffen. Davon profitieren unsere Patienten im Sinne einer reibungslosen Weiterbehandlung“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl dem Deutschen Ärzteblatt.
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