Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen überflüssige Datenerfassung
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Politik aufgefordert, bei der Registrierung der Krankenhausärzte für das Entlassmanagement keine Doppelstrukturen aufzubauen, sondern die vorhandenen Verzeichnisse der Ärztekammern zu nutzen. „Die Landesärztekammern verfügen bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerberei chen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery heute vor einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Statt Daten doppelt und dreifach zu erfassen, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden.
Der Gesetzgeber will mit dem Entlassmanagement den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung verbessern. Beitragen soll dazu ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte. Das Register soll neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie den Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festhalten. „Wir alle sind gefordert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden. Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig“, sagte Montgomery.
Unterstützung erhielt die BÄK vom Marburger Bund (MB). „Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände“, sagte Susanne Johna aus dem Bundesvorstand der Ärztegewerkschaft. Gerade bei der Erhebung von Daten im Gesundheitswesen sollte jeder zusätzliche bürokratische Aufwand unbedingt vermieden werden, betonte sie.
Nach den Vorstellungen der Politik sollen GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft ein eigenes bundesweites Verzeichnis der Krankenhausärzte anlegen. Gegen diese Pläne wenden sich BÄK und MB mit ihrem Appell.
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