Ärzteschaft

Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen überflüssige Datenerfassung

  • Mittwoch, 26. April 2017

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Politik aufgefordert, bei der Regis­trie­rung der Krankenhausärzte für das Entlassmanagement keine Doppelstrukturen aufzu­bauen, sondern die vor­handenen Verzeichnisse der Ärztekammern zu nutzen. „Die Lan­des­ärzte­kammern ver­fügen bereits über die Meldedaten der in ihren Kammer­berei chen tätigen Krankenhaus­ärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery heute vor einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Statt Daten doppelt und dreifach zu erfass­en, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden.

Der Gesetzgeber will mit dem Entlassmanagement den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung verbessern. Beitragen soll dazu ein bundesweites Verzeich­nis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte. Das Register soll neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie den Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festhalten. „Wir alle sind gefor­dert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden. Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig“, sagte Montgomery.

Unterstützung erhielt die BÄK vom Marburger Bund (MB). „Die Registrierung ärztlicher Da­ten gehört in ärztliche Hände“, sagte Susanne Johna aus dem Bundesvorstand der Ärztegewerkschaft. Gerade bei der Erhebung von Daten im Gesundheitswesen sollte je­der zusätzliche bürokratische Aufwand unbedingt vermieden werden, betonte sie.

Nach den Vorstellungen der Politik sollen GKV-Spitzenverband und Deutsche Kranken­hausgesellschaft ein eigenes bundesweites Verzeichnis der Krankenhausärzte anlegen. Gegen diese Pläne wenden sich BÄK und MB mit ihrem Appell.

hil

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