Entlassmanagment: Arztverzeichnis in Hand von Kassen und Krankenhäusern?

Berlin – Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf einen Antrag zur Konkretisierung des Entlassmagements geeinigt. Ein entsprechender Änderungsantrag, der an das „Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen“ angehängt werden soll, liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Darin heißt es, dass künftig der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte führen. Nach der bisherigen Regelung sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die entsprechenden lebenslangen Arztnummern ähnlich der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung vergeben.
Treten die Änderungen in Kraft, sollen alle zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet werden, „die für den Aufbau und die Durchführung des Verzeichnisses erforderlichen Daten sowie Veränderung dieser Daten auch ohne Aufforderung zu übermitteln.“ Von den Ärzten sollen in dem Verzeichnis neben der Arztnummer das Datum jeweils von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden. Die Kosten für das neue Verzeichnis sollen GKV-Spitzenverband und DKG anteilig tragen.
Beide Organisationen und deren Mitglieder dürften das Verzeichnis nur für das Entlassmanagement benutzen, „für andere Zwecke darf der Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Verzeichnis nicht verwenden“, heißt es in dem Antrag. Laut dem Änderungsantrag könne mit dem Aufbau des Verzeichnisses auch eine dritte Stelle, beispielsweise das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), beauftragt werden.
Über den Aufbau, die Abstände zur Aktualisierung sowie den Abgleich der enthaltenen Kennzeichen und Daten sollen sich DKG, GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2017 einigen. Können sich die drei Organisationen nicht einigen, wird erneut das Schiedsamt zu dem Thema tagen.
Die Regelungen zum Entlassmanagement, die im Krankenhausstrukturgesetz vor zwei Jahren festgeschrieben wurden, sind seitdem Streitthema zwischen DKG und KBV. Ein Schiedsamtsspruch von Anfang Dezember 2016 sieht vor, dass jeder Krankenhausarzt eine lebenslange Arztnummer von den Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen muss sowie jeder Patient Anspruch auf ein Entlassmanagement hat.
Die DKG hatte gegen den Schiedsspruch Klage eingereicht. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte damals, dass die Vergabe der Arztnummern „ein hoher bürokratischer Aufwand“ wäre und mögliche Regressansprüche gegen das Krankenhaus, nicht den einzelnen Arzt gerichtet werden müssten. Jetzt kündigte Baum an, dass möglicherweise mit dem Antrag die Klage der DKG gegen diesen Schiedsamtsspruch zurückgezogen werden könnte. Das Entlassmanagement hatte bereits in der Anhörung zum Heil- und Hilfsmittelgesetz Mitte Februar für Kontroversen gesorgt. Damals konnten sich die beiden Koalitionsfraktionen nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.
Das „Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen“ wird das letzte Omnibus-Gesetz der aktuellen Legistlaurperiode und ist parlamentarisch gesehen die letzte Chance, Änderungen an bestehenden Gesetzen durchzusetzen. Bei der Anhörung am 26. April im Gesundheitsausschuss sollen auch weitere „sachfremde“ Themen zur Sprache kommen.
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