Politik

Entschädigungen für erfolgtes Unrecht in Behindertenhilfe und Psychiatrie

  • Freitag, 11. August 2017

Berlin – Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche bei der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, können Anträge auf Anerkennung und finanzielle Unterstützung stellen. Das Angebot gilt für Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik stationär in einer Einrichtung unterge­bracht waren. Für das Gebiet der ehemaligen DDR läuft der Zeitraum von 1949 bis 1990, wie die Berliner Senatsverwaltung für Soziales heute mitteilte.

Voraussetzung für die Hilfen ist, dass die Betroffenen bis heute unter den Folgen der Unterbringung leiden. Neben der Anerkennung von Leid und Unrecht sind einmalige Geldpauschalen bis zu 9.000 Euro pro Person möglich. Wenn Betroffene in ihrer Jugend in Einrichtungen arbeiten mussten, kommen je nach Zeitraum einmalige Ausgleichs­zahlungen für entgangene Rentenansprüche von bis zu 5.000 Euro infrage.

Für das Verfahren ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe zuständig, die Berlin gemein­sam mit dem Bund, den Ländern und Kirchen errichtet hat. Das Prozedere läuft ähnlich wie beim ausgelaufenen Fonds für Heimkinder, die Leid und Unrecht erlitten. Betroffe­ne hatten hier Ansprüche auf Therapien, jedoch in der Regel nicht auf frei verfügbare Geldleistungen wie sie nun vorgesehen sind. Auch im aktuellen Fall sollen die Berichte der Betroffenen gleichzeitig der wissenschaftlichen Aufarbeitung dienen.

dpa

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