Politik

Entwurf zum Selbstbestimmungs­gesetz veröffentlicht

  • Dienstag, 9. Mai 2023
/Carolina Jaramillo, stock.adobe.com
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Berlin – Die Pläne für eine leichtere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen werden konkreter. Die Ampelkoalition hat nun einen ersten Entwurf vorgelegt.

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde.

Paus veröffentlichte das Papier heute gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Nun können die Verbände bis Ende Mai eine Stellungnahme dazu bei den Ministerien einreichen.

Die Ampelparteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Veröffentlichung des Entwurfs. „Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat“, sagte Mara Geri aus dem Bundesvorstand. Der Verband wolle die Regelungen nun genau analysieren.

Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Trans*. „Viel zu lange hat auf politischer Ebene die Initiative gefehlt, eine menschenrechtsbasierte Regelung auf den Weg zu bringen. Endlich geht die aktuelle Regierung dieses längst überfällige Vorhaben an und präsentiert den Verbänden einen Entwurf“, sagte Kalle Hümpfner.

„Trans“ umfasst den Ministerien zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizie­ren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren definiert.

dpa

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