Politik

Unionspolitiker offen für Änderung des Transsexuellen­gesetzes

  • Freitag, 21. April 2023
/cunaplus, stock.adobe.com
/cunaplus, stock.adobe.com

Berlin – Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampelkoalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging.

„Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entge­gen­zutreten“, führen die Unterzeichner aus. Die Pläne der Ampel gingen „in ihrem extremen und pauschalen Ansatz“ aber zu weit.

Bereits der Name „Selbstbestimmungsgesetz“ suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. In der Realität stehe für die große Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht infrage. „Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vorneh­mens lehnen wir daher ab.“

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher, sowie die Fraktionsvize Andrea Lindholz und Dorothee Bär, schlagen in dem Brief vor, dass Erwachsene vor einer Än­derung des Geschlechtseintrags zwei Beratungstermine wahrnehmen müssen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.

Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium hatten im Juni Eckpunkte vorgestellt. Danach sollen Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Für Kinder sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben.

Jugendliche ab 14 Jahren sollen das mit Zustimmung der Eltern selbst tun können. Zu strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es: „Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wah­ren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindes­wohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“

Dies laufe dem Kinder- und Jugendschutz zuwider und stelle einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar, sagte der CDU-Politiker Christoph de Vries. Er warf der Regierung zudem vor, die „berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischen Gruppen“ nicht ernst zu nehmen. Diese warnten aus gutem Grund vor einem Eindringen von Transfrauen beziehungsweise biologischen Männern in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung