Erhöhung der Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar

Berlin – Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar analog zum Orientierungswert. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Ziel der Vertragspartner ist es, damit die wohnortnahe Versorgung der Dialysepatienten aufrechtzuerhalten.
Laut dem Beschluss erhöhen sich die Bewertungen der Gebührenordnungspositionen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), Abschnitt 40.14, im kommenden Jahr um 3,85 Prozent. 2025 werden die Kostenpauschalen erneut um die im Sommer 2024 zu vereinbarende Steigerungsrate des Orientierungswerts erhöht.
Der KBV zufolge konnten sich die Vertragspartner nicht auf ein dauerhaftes Verfahren einigen. Allerdings haben sie sich darauf verständigt, im nächsten Jahr ein Verfahren zur regelhaften Überprüfung und Weiterentwicklung zu erarbeiten. Es soll ab dem Jahr 2026 dauerhaft angewendet werden.
Nichtärztliche Dialyseleistungen umfassen laut KBV sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.
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