Vermischtes

Ermittlungen wegen falscher Maskenatteste in Bayern

  • Donnerstag, 17. Dezember 2020

München – In Bayern stellen vereinzelte Ärzte falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. „Die Zahl der Fälle, die uns zur Kenntnis gebracht wurden, bewegt sich aber im einstelligen Bereich“, be­tonte eine Sprecherin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) heute in München. „Diese Einzelfälle sind über ganz Bayern verteilt.“

So werde beispielsweise gegen einen Arzt aus Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech) ermittelt, der Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg ließ wegen falscher Atteste Ende November drei Arztpraxen im Raum Bamberg und eine Praxis in Erlangen durchsuchen.

Zuletzt wurde ein Fall in Passau bekannt: Ein Arzt soll dort mehrere Hundert Atteste für Maskenverwei­gerer ausgestellt haben – auch für Patienten außerhalb Bayerns.

„Das ist natürlich auffällig, wenn Leute aus dem Bundesgebiet Atteste von einem Passauer Arzt bekom­men“, sagte Oberstaatsanwalt Walter Feiler. Eine Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei wertet nun die etwa 1.000 Atteste aus, die Beamte gestern bei einer Durchsuchung der Praxis sichergestellt hatten.

Darunter seien viele Atteste für Schulen, sagte Feiler. Der Großteil der Atteste sei für Menschen aus der Gegend ausgestellt worden, aber auch für welche aus anderen Regionen. Die Ermittlungen seien ins Rollen gekommen, nachdem verschiedene Landratsämter eine Häufung der Atteste von dem Arzt ge­mel­det hatten.

Die Staatsanwaltschaft rechnet mit schwierigen und langwierigen Ermittlungen, weil bei jedem Attest geprüft werden muss, ob die Person untersucht worden ist und in dem Fall die Diagnose stimmt oder ob es pauschal angefertigt wurde. Das werde drei bis vier Monate in Anspruch nehmen, sagte Weiler.

„Die Ermittlungen könnten sich noch ausweiten, weil sich eventuell auch die Patienten strafbar gemacht haben“, erklärte der Oberstaatsanwalt. Ihnen drohe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der Arzt muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Bei einem solchen Verdacht sucht auch der Ärztliche Bezirksverband als zuständige Berufsaufsichtsbe­hörde das Gespräch mit dem Arzt. „Berufsrechtliche Maßnahmen können bis zur Rüge mit Geldstrafe gehen“, teilte die BLÄK-Sprecherin mit. Bis zu 50.000 Euro Strafe seien möglich, zunächst würden aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Personen keine Maske tragen, wenn ihnen das wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Dafür brauchen sie eine Bescheinigung vom Arzt mit der Diagnose, dem lateinischen Namen oder der Klassifizierung der Erkrankung. Außerdem muss der Arzt den Grund angeben, warum er seinen Patienten von der Maskenpflicht befreit.

dpa

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