Ärzteschaft

Erneut Anfechtungsklage gegen Vorstandswahl der KV Berlin

  • Mittwoch, 6. September 2017

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Das Sozialgericht Berlin teilte heute mit, dass ein Mitglied der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin auch die Nachwahl des Vorstandsmitgliedes Günter Scherer angefochten hat.

Die VV hatte Scherer am 3. August mit 21 Stimmen erneut in den Vorstand der KV gewählt und damit ihr Votum vom 11. Februar bestätigt. Die Wiederholung der Wahl in einer außerordentlichen Sitzung während der Sommerferien war notwendig geworden, nachdem das Sozialgericht Berlin den ursprünglichen Wahlgang für das dritte Vor­stands­mitglied Scherer für ungültig erklärt hatte.

Nur noch Streit

Auch die Nachwahl am 3. August war von Streitereien überschattet worden. Der Hausärzte­verband Berlin und Brandenburg, der Medi Verbund Berlin sowie die Liste „Die Fachärzte“ warfen der VV-Vorsitzende Christiane Wessel massive Versäumnisse und  „undemokratisches Agieren“ vor sowie „destruktives, unfaires und intransparentes Verhalten“ vor. Ihre Delegierten blieben der Nachwahl daher fern. Scherer wurde daher nur mit einer knappen Mehrheit von 21 von 40 Vertreterstimmen bestätigt.

Die VV-Vorsitzende Wessels wies bereits Anfang August Vorwürfe zurück, die Wahl sei nicht rechtmäßig abgelaufen. „Die Wahl ist in jeglicher Hinsicht in einem korrekten Verfahren verlaufen. Die Fristen zur Einladung sowie die entsprechenden Vorgaben wurden eingehalten, eine öffentliche Ausschreibung für Vorstandsämter ist nicht erforderlich“, betonte sie Anfang August. Diese Einschätzung bekräftigte sie jetzt auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.

„Ich kann natürlich niemanden daran hindern, seine Rechte auf eine Wahlanfechtung wahrzunehmen. Allerdings möchte ich an alle Beteiligten appellieren, endlich die Gräben zu verlassen, um im Interesse aller niedergelassenen Berliner Ärzte und Psycho­therapeuten wieder zu einer geordneten Arbeit überzugehen und die Projekte voranzutreiben, die für die erfolgreiche Wahrnehmung unseres Berufes und für eine gute Versorgung unserer Patienten essenziell sind“, sagte Wessels.

Nun wird die neuerliche Wahlanfechtungsklage geprüft. „Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar“, teilte das Gericht mit.

hil

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