Erneut Kritik an mangelnder Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser

Berlin – Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit bei sechs Milliarden Euro. Das geht aus dem Katalog von Investitionsbewertungsrelationen hervor, auf den sich GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt haben. Sie bemängeln, dass derzeit gerade einmal die Hälfte von den Bundesländern im Rahmen der Investitionskostenfinanzierung gedeckt wird.
Der zum fünften Mal vorgelegte Katalog zeigt die leistungsbezogenen Investitionsbedarfe für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Doch bisher wenden laut GKV-Spitzenverband, PKV und DKG nur Berlin und Hessen den Katalog auch wirklich an. Denn über die Nutzung des Instruments entscheidet das jeweilige Bundesland selbst.
„Auch wenn die Höhe des Investitionsvolumens von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen, dass unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert“, heißt es dazu von den Verbänden.
Wie groß das Problem bereits sei, zeige sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der GKV stelle. Hätten die Investitionen Anfang der 1970er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV entsprochen, lägen sie heute bei unter vier Prozent. „Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen“, resümierten DKG, PKV und Krankenkassen.
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