Ärzteschaft

Erste Komponenten für die Telematik­infrastruktur zugelassen

  • Freitag, 17. November 2017

Berlin – Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) kommt voran. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hat jetzt den ersten Kompo­nenten für die Anbindung der Praxen an das Netz eine Zulassung erteilt. Für eine Installation in den Praxen sei es aber noch zu früh, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Für den Anschluss an die TI benötigen Praxen folgende Komponenten: einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, einen VPN-Zugangsdienst und einen Praxis­ausweis. Außerdem muss das Praxisverwaltungssystem angepasst werden. Nach der vom Gesetzgeber beschlossenen Fristverlängerung sollen alle Praxen bis Ende 2018 mit der neuen Technik ausgestattet sein. Ab Anfang 2019 sind sie zum Versicherten­stammdatenmanagement verpflichtet.

Bei den von der gematik zugelassenen Komponenten handelt es sich um einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal und einen VPN-Zugangsdienst. KBV-Vorstands­mitglied Thomas Kriedel zeigte sich erfreut, dass die TI-Vorbereitungen vorankämen. Auch für den Praxisausweis, die sogenannte SMC-B, gebe es einen ersten von der gematik zugelassenen Anbieter – die Bundesdruckerei. Den Ausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann.

Eine Übersicht auf der KBV-Website informiert über den aktuellen Stand bei den Zulassungen der Komponenten für die TI. Die KBV geht davon aus, dass in den nächsten Monaten weitere Anbieter Zertifizierungen für ihre Geräte erhalten. „In der ersten Jahreshälfte 2018 werden weitere Zulassungen für Komponenten-Anbieter erwartet, sodass mehr Auswahl besteht, was sich auch im Preis niederschlagen dürfte“, hieß es aus der KBV. Praxen sollten das Preis-Leistungs-Verhältnis des Anbieters insofern prüfen, ob das Angebot zu den Pauschalen passe, welche die Praxen von den Krankenkassen erhielten. Wichtig sei außerdem, dass Praxen sich bei dem Hersteller ihres Praxisverwaltungssystems erkundigten, ob die für die TI nötige Anpassung des Systems schon verfügbar sei.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung