Ethikrat gegen Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien

Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat sich heute gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Stattdessen empfiehlt das Expertengremium in seiner Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ ein risikobasiertes Schutzkonzept.
„Soziale Medien sind inzwischen oft die einzige Informationsquelle für Kinder und Jugendliche geworden, doch was sie sehen, wird von Algorithmen bestimmt. Vielfach sind dies Desinformation, problematische Körperideale und digitale Gewalt“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in der Bundespressekonferenz in Berlin.
Viele Kinder und Jugendliche würden drei bis fünf Stunden am Tag vor dem Smartphone verbringen, was Auswirkungen auf ihre psychische und körperliche Gesundheit sowie die gesamte Familie habe. Sie habe deshalb den Deutschen Ethikrat im Oktober 2025 gebeten, sich mit dem Thema zu befassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, ob ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden sollte.
Parallel arbeite auch die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in einer digitalen Welt“ an einer Stellungnahme, so die Bundestagspräsidentin. Die Kommission wurde vom Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) eingesetzt und besteht aus 16 Sachverständigen aus Wissenschaft, Recht, Pädagogik, Praxis und Zivilgesellschaft.
„Der Ethikrat beantwortet die Frage nach einem gesetzlichen Mindestalter mit nein“, sagte Helmut Frister, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen. Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen.“
Kinder und Jugendliche pauschal von digitalen Räumen auszuschließen sei problematisch. Sie müssten aber in ihrem eigenen Interesse und auch zum Schutz der demokratischen Willensbildung lernen, problematische Inhalte und Mechanismen zu erkennen und darauf zu reagieren, erklärte Frister.
Keine Begrenzung auf Soziale Medien
„Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, sagte Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“
Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könne auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagerten, die noch unzureichender reguliert seien.
Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysiert und dafür Schutzmaßnahmen etabliert.
Digital Services Act müsse effektiver umgesetzt werden
„Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, betonte der Ethikratvorsitzende. Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssten aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.
„Falsche und manipulative Inhalte werden aktuell trotz DSA auf den Plattformen verbreitet – meist ohne Konsequenzen. Rechtlich ist die Lage eindeutig, doch die Politik muss die Sanktionen einleiten“, sagte Frister.
Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des DSA zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzte Simon.
Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.
Altersbestimmungstechnologien regulieren
Auch in dem vom Ethikrat empfohlenen risikobasierten Schutzkonzept sind Mindestaltersgrenzen für bestimmte digitale Angebote, wie zum Beispiel Pornografie, erforderlich, die mit Altersbestimmungstechnologien kontrolliert werden müssen.
„Der Einsatz solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen und Nutzer Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie verwendet wird“, betonte Simon. Als Beispiel nannte sie das Blockieren bestimmter Musikstücke, wenn dort Schimpfworte oder sexualisierte Ausdrücke verwendet würden.
Deshalb dürfe die Entscheidung über die Wahl dieser Technologien nicht den Anbietern überlassen werden. Insbesondere eine Altersschätzung durch das Tracking digitaler Aktivitäten lehnt der Ethikrat zum Schutz der Privatsphäre ab und plädiert für primär endgerätbasierte Verfahren.
Wenn Eltern das Alter ihrer Kinder beim Einrichten der Smartphones eingeben, sollten altersunangemessene Inhalte und Funktionen automatisch geblockt sein, erklärte die Ethikrat-Sprecherin für die Stellungnahme. „Darüber hinaus brauchen Eltern bessere technische Werkzeuge, um den Zugang zu Inhalten, aber auch die Zugriffszeiten ihrer Kinder zu begrenzen“, sagte Simon.
Außerdem brauchten Eltern seriöse und unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für digitale Angebote von Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen.
Um die Wünsche und Interessen ihrer Kinder angemessen zu berücksichtigen, sollten Eltern ihre Kinder bei Entscheidungen über ihre digitalen Aktivitäten einbeziehen, empfahl der Ethikrat schließlich. „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu gewinnen“, erläuterte Simon.
In seinen Empfehlungen befasst sich der Ethikrat außerdem mit der Verminderung von Marktdominanz, dem Schutz vor Manipulation, der Stärkung von Medienkompetenz und analogen Freiräumen, der Einschränkung der privaten Nutzung von Smartphones in Schulen sowie der besseren Begleitforschung.
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