Ausland

EU erwägt Aufhebung der Rezeptpflicht für „Pille danach“

  • Montag, 24. Februar 2014

Frankfurt/M. – Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) erwägt die EU-weite Freigabe einer derzeit noch rezeptpflichtigen „Pille danach“ für den Apothekenverkauf. Das bestätigte eine Sprecherin der in London ansässigen EMA der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Montag. Bei dem Präparat handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Notfallkontrazeptivums „Pidana“, um dessen Apothekenfreigabe in Deutschland seit Jahren gerungen wird und das aktuell die Koalition aus Union und SPD entzweit.

Im Fall „Ella-One“, so der Markenname des Präparates, könnten europäische Behörden nach Darstellung der EMA allein über den Wegfall der Verschreibungspflicht entschei­den, weil sie die Tablette auch europaweit zugelassen haben. Dagegen war das früher eingeführte Präparat „Pidana“ von der deutschen Arzneiaufsicht zugelassen worden, weshalb der Gesundheitsminister festlegen kann, ob es in Deutschland verschreibungs­pflichtig ist oder nicht.

„Wir können bestätigen, dass ein Antrag für die Entlassung von ,Ella-One‘ aus der Verschreibungspflicht vorliegt“, sagte eine Sprecherin der EMA der Zeitung. Sie wollte sich nicht über die Chancen oder den Zeitrahmen dafür äußern.

Die „Pille danach“ ist ein hormonell wirksames Präparat zur Schwangerschaftsverhütung nach einem Geschlechtsverkehr. Die wirksamen Substanzen sind Levonorgestrel oder Ulipristal. Sie verzögern den Eisprung; eine Befruchtung der Eizelle soll so verhindert werden.

Ein Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte im Januar empfohlen, den Rezeptzwang für das Präparat mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das aber verhindern

kna

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