Politik

Regierung: „Pille danach“ soll vorerst rezeptpflichtig bleiben

  • Donnerstag, 27. März 2014

Berlin – Die Bundesregierung will die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) vorerst weiter rezeptpflichtig halten und stellt sich dabei auch gegen einen Beschluss des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im vergangenen November beschlossen, zwei turnusmäßig geänderten Verordnungen nur zuzustimmen, wenn die Notfallverhütung aus der Verschreibungspflicht entlassen würde. Da dies nun nicht geschieht, treten die beiden betreffenden Verordnungen insgesamt einstweilen nicht in Kraft, wie die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion schreibt.

Auf nationaler Ebene kämen für eine Entlassung aus der Rezeptpflicht nur Notfallkontra­zeptiva mit dem Wirkstoff LNG infrage. Auf EU-Ebene liege ein Antrag auf Entlassung von Notfallkontrazeptiva mit dem alternativen Wirkstoff Ulipristalacetat vor. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens im Sommer zu rechnen.

Der Sachverständigenausschuss am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte empfohlen, LNG aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da das Hormonmittel ausreichend getestet sei und praktisch keine unerwünschten Nebenwirkungen entfalte. Das Bundesgesundheitsministerium, die Unionsfraktion und auch ärztliche Fachverbände wollen an der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ hingegen festhalten. Sie argumentieren vor allem mit der wichtigen Beratung der Frauen, die nur von Ärzten so umfassend geleistet werden könne.

Bei den beiden anderen Verordnungen, die nun nicht in Kraft treten können, handelt es sich den Angaben zufolge um die in der Länderkammer zustimmungspflichtige Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung sowie um eine Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Bundesregierung prüfe derzeit das weitere Vorgehen, heißt es in der Antwort.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung