Evangelischer Krankenhausverband: „Zuwendungsindex“ für Patientenversorgung

Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert von der Politik, in der nächsten Legislaturperiode Strukturen zu schaffen, die einen einfachen Zugang zu einer qualifizierten Gesundheitsversorgung gewähren und den medizinisch-technischen Fortschritt einbeziehen. Zugleich gelte es, für mögliche weitere globale Pandemien gerüstet zu sein.
„Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, sind Veränderungen in den vier Handlungsfeldern Qualität, Vernetzung, Personal und Finanzierung notwendig“, erklärte Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Nötig ist laut dem DEKV „Versorgungsqualitätsziele mit Wirtschaftlichkeit“ zu verbinden.
„Um die regionalen Besonderheiten sowie die medizinischen, pflegerischen, sozialen und demografischen Bedarfe passgenau zu berücksichtigen, fordern wir eine durch die Bundesregierung geförderte kleinräumige, regionale Versorgungsbedarfsforschung“, so Radbruch. Die gewonnenen Daten müssten den Krankenhäusern und Krankenkassen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte Zuwendung als Qualitätskriterium sehr konkret einbezogen werden.
Der DEKV sprach sich auch dafür aus, dass das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines Zuwendungsindex für die stationäre und tagesstationäre Patientenversorgung zu beauftragen. Dieser müsse in die Qualitätsmessung der Krankenhausversorgung eingeführt und in den Qualitätsberichten veröffentlicht werden, so der Verbandsvorsitzende.
Der DEKV drängt zudem darauf, dass die bestehenden Grenzen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, der stationären und ambulanten Altenhilfe und Rehabilitationseinrichtungen sowie pflegenden Angehörigen durchlässiger werden. Dazu sollten auch Kliniken vermehrt ambulante Leistungen erbringen.
Der Verband mahnt zudem bessere Arbeitsbedingungen, mehr Wertschätzung und attraktive Karrieremöglichkeiten in der Pflege an – ermöglichen könne dies unter anderem „eine Neuverteilung von Verantwortung zwischen den Berufsgruppen“.
Bei der Finanzierung von Krankenhausleistungen empfiehlt der Verband, grundsätzlich weiter auf Fallpauschalen zu setzen, denn diese seien „durch die pauschale leistungsorientierte Erstattung geeignet, Transparenz herzustellen“.
An seine Grenzen stoße das Fallpauschalensystem jedoch bei notwendigen Kliniken, deren Fallzahlen nicht ausreichten, um die durch die Qualitäts- und Strukturvorgaben entstehenden Kosten zu finanzieren. Die nachweislich nicht gedeckten notwendigen Kosten sollten nach Ansicht des DEKV durch Steuermittel ausgeglichen werden.
„Es ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die Daseinsfürsorge in den Versorgungsregionen zu finanzieren, in denen Krankenhäuser dies aus eigener wirtschaftlicher Kraftanstrengung nicht schaffen“, sagte Radbruch.
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