Vermischtes

Evangelisches Kirchenparlament gegen Abschiebungen aus Kliniken

  • Mittwoch, 12. November 2025
13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Dresden. /picture alliance, epd-bild, Paul-Philipp Braun
13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Dresden. /picture alliance, epd-bild, Paul-Philipp Braun

Dresden – Wer im Krankenhaus liegt, soll künftig nicht mehr abgeschoben werden. Das mahnt die in Dresden tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Dazu verabschiedete das Kirchenparlament heute einen Beschluss.

„Abschiebungen aus Schutzräumen, wie etwa Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen“, heißt es darin. Die EKD beruft sich darin auf die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. „Wir sehen mit Sorge, dass Menschen trotzdem aus Krankenhäusern, Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen abgeschoben werden“, heißt es.

Die beiden großen Kirchen und ihre Sozialverbände Caritas und Diakonie gehören zu den größten Krankenhausträgern Deutschlands. Allein im Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) sind mehr als 200 Kliniken organisiert, die den Angaben zufolge jährlich über zwei Millionen Patienten stationär behandeln.

In einem weiteren Antrag unterstützen die Synodenteilnehmer darüber hinaus die zivile Seenotrettung, an der sich die EKD und zahlreiche andere kirchliche Organisationen mit dem Bündnis United 4 Rescue beteiligen.

„Bei mehreren Vorfällen wurden Rettungsschiffe mit Schusswaffen angegriffen, Besatzungsmitglieder verletzt und Menschen, die Schutz suchten, in Lebensgefahr gebracht“, heißt es in dem Beschluss. „Diese Taten verletzen grundlegende Menschenrechte und das Völkerrecht.“

Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern „eine völkerrechtliche Pflicht und ein Gebot der Menschlichkeit“. Zudem hielten die Kirchenparlamentarier fest: „Die Kirche steht an der Seite derer, die Leben retten und Not lindern, und bekennt sich zum Schutz der Würde jedes Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus.“

kna

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