Expertenkommission empfiehlt Zugang zu sozialen Medien ab 13 Jahren

Berlin – Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ empfiehlt eine Altersgrenze von 13 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, zusammen mit einer wirksamen Altersüberprüfung. Ausnahmen sieht die Kommission aber für „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ vor, darunter auch Messenger-Dienste.
Die interdisziplinär besetzte Kommission hat gestern in Berlin 56 Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben. Diese zeigen Wege auf, „wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können“. Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten.
Nicht ganz einig war sich die Kommission bei der Frage der Altersgrenze. Neben dem Zugang zu sozialen Medien ab 13 und dem abgestuften Schutzkonzept, stellte sie eine zweite Option vor. In dem Expertenbericht heißt es, man solle auf „eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze“ verzichten.
Stattdessen solle auf EU-Ebene der sogenannte „Digital Services Act (DSA)“ um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, „wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“.
Der DSA ist eine EU-Verordnung, die Betreiber digitaler Dienste verpflichtet, strenger gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und die Grundrechte der Nutzer im Internet besser zu schützen. Der Deutsche Ethikrat hatte sich am 11. Juni in einer Stellungnahme gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters und für ein risikobasiertes Schutzkonzept ausgesprochen.
Bundesbildungsministerin Prien sieht für die eigenständige Nutzung sozialer Medien in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren „den richtigen Weg“, sagte sie vor der Presse. Für eine wirksame Altersüberprüfung setzt sie auf die sogenannte EUDI (European Digital Identity)-Wallet. Das ist eine offizielle staatliche Smartphone-App, die es ermöglichen soll, sich europaweit auszuweisen. Die App soll ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen.
Europäische Lösung wird angestrebt
„Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt“, sagte Prien. Die EU-Kommission wolle im September Regulierungsvorschläge zu sozialen Medien vorlegen, berichtete sie, bezugnehmend auf Gespräche mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Notwendig seien härtere Sanktionen gegen die Plattformanbieter, wenn sie die Vorgaben des europäischen DSA nicht umsetzten. Europa sei sich in diesem Punkt einig.
„Doch für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten“, erklärte die Bundesbildungsministerin. In jedem Fall wolle sie mit der Gesetzgebung noch dieses Jahr beginnen. In der schwarz-roten Koalition müsse man noch „in die politische Abstimmung“ gehen, sagte die Ministerin. Einen Kompromiss hält sie aber für möglich.
Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung hat Prien auch „eine große Sympathie“ für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Vorbild sei die Festschreibung einer „gewaltfreien Erziehung“ im Jahr 2000. Dafür will Prien sich mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) abstimmen.
Die Empfehlungen der Expertenkommission zeigen der Bundesbildungsministerin zufolge grundsätzlich, dass Kinder- und Jugendschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe seien. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssten gemeinsam handeln.
„Unsere Arbeit hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“, erklärte Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission.
Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, sei kein Schutz. Die Vorschläge seien aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht, die in Workshops bundesweit daran mitgewirkt haben, berichtete er.
Dreiklang: Schutz, Teilhabe und Befähigung
Daher sind Köller zufolge drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, also Schutz. Sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. „Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum, betonte er.
„Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung“, betonte er. Die Empfehlungen seien Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen.
„Unsere Ratschläge setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten“, erläuterte die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön.
Beispielsweise empfiehlt die Kommission, dass Fachkräfte – dazu gehörten auch Kinderärzte und Psychotherapeuten – Eltern darüber aufklären mögen, wie wichtig es ist, Säuglingen und Kleinkindern die volle Aufmerksamt zu schenken, ohne Blick auf ein mobiles Gerät. Kleinkindern ständig ein Gerät zur Ruhigstellung in die Hand zu geben, könne zudem langfristige gesundheitliche Folgen haben, so die Kommission.
Kinder ab dem Grundschulalter müssen der Kommission zufolge verstehen lernen, wie digitale Medien und auch Künstliche Intelligenz (KI) funktionieren. Digitale Bildung in der Grundschule sollte deshalb entsprechend gestärkt werden. Die Kommission empfiehlt auch ein sogenanntes KI-Seepferdchen, mit dem ein Grundverständnis für KI gefördert werden soll.
Für die zehn- bis zwölf-Jährigen empfiehlt die Kommission, kindgerechte Online-Angebote auszubauen, in denen sie den Umgang mit digitalen Medien üben können. In dem Bericht ist von „Erprobungsräumen“ („Safer Spaces“) die Rede. Dies solle auch der Medien- und Demokratiebildung dienen.
Bis zur siebten Klasse, also dem Alter von etwa 12 bis 13 Jahren, solle in Schulen zudem ein Verbot für die Nutzung privater Handys gelten – im Unterricht und in den Pausen. Prien sagte, dies unterstütze sie schon lange. Sie halte auch einen Konsens der Länder für möglich. Ab dem Alter von 13 Jahren sollten Jugendliche selbst bestimmt und geschützt am digitalen Leben teilhaben – mit erreichbarer Unterstützung.
Dazu ist es der Kommission zufolge erforderlich, Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche zu stärken und zugänglicher zu machen, etwa wenn sie Opfer von Cybermobbing, Gewalt oder Hetze im Netz werden. Als Beispiel für ein Hilfsangebot nannte Schön die Einrichtung von „Kinder-Online-Wachen“ bei der Polizei.
Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie unterstützen die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission. „Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass ein altersinadäquater oder übermäßiger passiver Medienkonsum für Kinder und Jugendliche schädlich ist“, erklärte Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP).
Besonders wichtig seien gezielte, evidenzbasierte Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, die problematische Mediennutzung zeigen oder auf sie zusteuern. Die Empfehlung der Kommission, die Begriffe „universelle“, „selektive“ und „indizierte Prävention“ gesetzlich im Sozialgesetzbuch V zu verankern, begrüße er daher sehr.
„Gesetzliche Vorgaben für Plattformbetreiber und Industrie hinsichtlich suchtfördernder Algorithmen und manipulativer Designs, sind unabdingbar, und bestehende Regeln müssen durchgesetzt werden“, betonte Gundolf Berg, Vorsitzender des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP).
Marianne Klein, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), forderte darüber hinaus die Stärkung der Medienkompetenzen von Eltern und den Verantwortlichen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen. Ebenfalls entscheidend für eine gesunde psychische Entwicklung seien attraktive analoge Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
Die Spitzen der Bildungsministerkonferenz begrüßten die Vorschläge der Expertenkommission grundsätzlich. Viele Empfehlungen bezögen sich auf Themen, die auch die Länder im schulischen Bereich bereits aufgegriffen hätten.
Auch vom Kinderhilfswerk, von Sozialverbänden und von Verbraucherschützern kam grundsätzlich Zustimmung – Lob gab es für die Forderungen an Plattformbetreiber, ihre Angebote kindgerechter zu gestalten und dafür, das komplexe Thema nicht auf Social-Media-Verbote zu verengen. Die Verbände forderten nun eine ambitionierte Gesamtstrategie.
Bundesjustizministerin Hubig unterstützte die Linie, den Anbietern sozialer Netzwerke klare Vorgaben zum Jugendschutz zu machen. „Jede Gaststätte und jedes Kino in Deutschland unterliegt strengen Pflichten zum Jugendschutz.“ Das müsse auch für milliardenschwere Digital-Plattformen gelten. Auch Altersgrenzen könnten ein richtiger Schritt sein, sagte die SPD-Politikerin.
Von Lehrerverbänden, Parteien und der Verbraucherzentrale Bundesverband gab es gemischte Reaktionen. Der Verband Bildung und Erziehung zum Beispiel meinte, mit den Empfehlungen sei „ein Verbot vom Tisch“. Der Deutsche Philologenverband begrüßte hingegen den Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze.
Der Digitalverband Bitkom ging ebenfalls mit vielen Vorschlägen mit, äußerte sich aber kritisch zum Smartphone-Verbot an Schulen. Das gehe nicht nur an der Realität in den Schulen vorbei, sondern drohe auch, „die digitale Gestaltung des Unterrichts auszubremsen“. Entscheidend sei, Medienkompetenz und digitale Bildung zu stärken.
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