Ärzteschaft

Fachärzte befürchten Pleitewelle bei ambulanten Operateuren

  • Freitag, 30. Oktober 2026
/Georgii, stock.adobe.com
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Berlin – Zentren, die sich auf das ambulante Operieren spezialisiert haben, droht nach Ansicht des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) im kommenden Jahr eine Pleitewelle. Grund sei, dass die Politik die Hybrid-DRG abschaffen wolle.

Nach Darstellung des Spifa haben die Zentren im Vertrauen auf die Politik erhebliche Investitionen getätigt. Sie hätten OP-Räume gebaut, Geräte gekauft und Personal eingestellt. Dafür hätten die Betreiber langfristige Kredite aufgenommen.

„Die Politik hat gerufen: Mehr Operationen ohne Krankenhausaufenthalt“, betonte Helmut Weinhart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spifa. Darauf hätten Fachärzte vertraut und massiv investiert. Jetzt ziehe dieselbe Politik ihnen „brachial den Stecker“. Diese kopflose Sparpolitik treibe Fachärzte in die Pleite und Patienten zurück ins Krankenhaus.

Aus Sicht des Verbands gefährdet der kurzfristige Kurswechsel Einrichtungen, die für eine moderne und bezahlbare Versorgung dringend gebraucht werden. Deutschland müsse endlich mehr geeignete Operationen ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen, sagte er.

Stattdessen drohe der Verlust im Vertrauen auf die Politik bereits aufgebauter Behandlungsmöglichkeiten. Der Spifa ruft Bund und Länder auf, die Entscheidung zu korrigieren und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen für ambulante OP-Zentren zu schaffen.

Mit den Hybrid-DRG war 2024 eine einheitliche Vergütung für ausgewählte Eingriffe eingeführt worden, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erfolgen. Die höheren Fallpauschalen für die ambulante Versorgung sollten einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, geeignete Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern.

Der Bundestag hatte Mitte Oktober aber mit kurzfristig an die Notfallreform angehängten Regelungen eine grundlegende Änderung beschlossen. Im Jahr 2027 werden bisherige Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung nur noch nach den Preisen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vergütet. Für stationäre Behandlungen mit Übernachtung bleibt die Hybrid-DRG zunächst erhalten. Zum 1. Januar 2028 soll die spezielle sektorengleiche Vergütung vollständig entfallen.

may/EB

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