Fachgesellschaft fordert Finanzierung von tragbaren Defibrillatoren in der Reha
Koblenz – Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- und Kreislauferkrankungen (DGPR) hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, tragbare Defibrillatoren (wearable cardioverter defibrillator, WCD) in den kardiologischen Rehabilitationskliniken zu finanzieren. „Im Augenblick schieben die Kassen die Kosten dafür teilweise auf die Rehabilitationskliniken ab“, kritisiert die Fachgesellschaft in einer Stellungnahme.
Die Kosten für die WCD-Therapie belaufen sich laut DGPR auf rund 2.600 Euro Miete pro Monat. „Somit würde entsprechend einer dreiwöchigen Verweildauer in der kardiologischen Rehabilitation eine Summe in Höhe von circa 1.800 Euro anfallen und in Konsequenz eine Rehabilitation bei jedem Patienten mit WCD defizitär sein“, schreibt die Fachgesellschaft.
Problem für die Patienten
Sie warnt, die Konsequenz einer Übertragung der Kosten für die WCD-Therapie auf die Rehabilitationskliniken wäre, dass die Kliniken die Aufnahme von Patienten mit WCD zunehmend ablehnten und WCD trotz bestehender Indikation in den kardiologischen Rehabilitationskliniken nicht mehr verordnet würden.
„Dies ist im Sinne einer medizinisch angemessenen und leitliniengerechten Versorgung herzkranker Patienten nicht akzeptabel“, schreibt die Fachgesellschaft in ihrer Stellungnahme. Sie weist daraufhin, dass auch außerhalb der Rehabilitation die gleichen Mietkosten für das System anfielen wie während der Rehabilitation.
Ein WDC kommt laut Fachgesellschaft im Wesentlichen infrage für Patienten mit hohem Risiko für einen plötzlichen Herztod, bei denen vorübergehend die operative Versorgung mit einem implantierbaren Cardioverter/Defibrillator nicht indiziert ist. Dies betreffe vor allem Patienten mit hochgradig eingeschränkter linksventrikulärer Funktion zum Beispiel nach Myokarditis, nach aortokoronarer Bypassoperation oder nach akutem Myokardinfarkt, bei Patientinnen mit einer Postpartum-Kardiomyopathie oder bei besonderen Formen der Endokarditis.
„Es erscheint unethisch, diese Therapie Patienten mit einem erhöhten Risiko für einen plötzlichen Herztod bis zur endgültigen Versorgung mit einem implantierbaren Cardioverter/Defibrillator oder bis zur Erholung der linksventrikulären Funktion vorzuenthalten“, erklärte die Fachgesellschaft.
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