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Fachgesellschaft: GKV-Gesetz könnte Rehabereich nachhaltig schaden

  • Mittwoch, 6. Mai 2026
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin – In den Reha- und Vorsorgeeinrichtungen könnten sich durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einige Probleme dramatisch verschärfen. Dies befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und lehnt das Gesetz in der aktuellen Fassung ab. Vonseiten der Union und SPD werden Gespräche angeboten.

„Die sechsundsechzig Vorschläge, die die Finanzkommission erarbeitet hatte, gingen in die richtige Richtung“, betonte Maik Fischer, Vorstandsvorsitzender der DEGEMED, gestern bei einem Dialogforum der Fachgesellschaft in Berlin. Die DEGEMED teile die Ansinnen und Absichten, die dahinter stünden, grundsätzlich. Problematisch seien aber die Vorschläge zu den Vergütungssatzsteigerungen und Tarifentgelten, die in der aktuellen Fassung des GKV-Gesetzes enthalten seien, so Fischer.

Dem Gesetz zufolge sollen im Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen Vergütungssatzsteigerungen künftig nur noch in Höhe der Grundlohnsumme erfolgen. Tarifentgelte sollen zudem nicht mehr vollständig refinanziert werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist vorgesehen, dass als Höchstgrenze für die Vergütungssteigerungen die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate gelten soll.

Die DEGEMED kritisiert die Vorschläge unter anderem deshalb, weil erst mit dem Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und der medizinischen Rehabilitation (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz GKV-IPREG) im Jahr 2020 die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung beschlossen worden war. Seitdem habe sich die Einnahmesituation der Einrichtungen nicht wesentlich verändert.

Eine Erhebung der Deutschen Rentenversicherung Bund unter allen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation im Jahr 2024 zufolge habe zudem ergeben, dass nur 44 Prozent der Einrichtungen tarifgebunden seien oder Entgelte auf Tarifniveau zahlen könnten.

„Damit besteht der massive Wettbewerbsnachteil der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gegenüber Krankenhäusern, deren Tarifbindungsquote über 80 Prozent liegt, unverändert fort“, heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft. Darauf habe man auch in einer Stellungnahme und in der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum GKV-Gesetz verwiesen und eine Streichung der Änderung gefordert – die aber nicht umgesetzt wurde.

Gefährdet sieht der Verband durch den aktuellen Gesetzesvorstoß insbesondere die wirtschaftliche Stabilität von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Sie würden finanziell schlechter gestellt als im Ist-Zustand, wenn Vergütungssatzanpassungen „nicht einmal die Höhe der Grundlohnrate erreichen“, heißt es von der DEGEMED. Die Einrichtungen könnten durch die Regelungen vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels unter Druck geraten, wenn keine angemessene Gehaltsentwicklung mehr möglich sei.

Die Kliniken könnten die Gehälter dann nicht mehr refinanzieren und müssten sparen, wo es noch gehe, sagte Fischer bei der DEGEMED-Veranstaltung. „Für den Rehabereich sind das gravierende Einschnitte.“ Langfristig erwarte er dadurch eine Schwächung der Rehabranche. Schon jetzt sei es für Krankenhäuser und Krankenkassen ein zunehmendes Problem, für ihre Patientinnen und Patienten eine Anschlussreha zu erhalten.

Es gebe schon Möglichkeiten, in den Einrichtungen produktiver zu werden – daran werde auch gearbeitet, betonte Benjamin Nickelsen, ebenfalls Vorstandsvorsitzender der DEGEMED. Doch in vielen Bereichen sei es auch schwierig zu sparen, etwa bei der Behandlung am Menschen. Rehakliniken seien ohnehin nicht die Kliniken, in denen es viel Geld gebe.

Man dürfe den Rehabereich keinesfalls vergessen und müsse sich genauer anschauen, wo es in der Versorgung Lücken gebe, sagte Emmi Zeulner (CSU), Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss. Mit geeigneten Instrumenten müsse man Versorgungsdefiziten begegnen. „Unser Auftrag endet nicht mit der GKV-Reform, sondern der geht natürlich weiter“, machte sie deutlich. Entscheidend sei nun, wo noch Vorschläge gemacht werden könnten, sodass weiteres Finanzvolumen frei werde.

Zeulner betonte bei der Veranstaltung mehrfach, dass ihr der Rehabereich ein wichtiges Anliegen sei und dass sie Interesse daran habe, dass die Reha auch in Zukunft gestärkt sei. Der Bereich habe in der politischen Diskussion bislang nicht die Wertigkeit eingenommen, die er haben sollte.

Dass der Rehabereich auch unverzichtbar für die Gesunderhaltung ist, betonte Serdar Yüksel (SPD), Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss. „Wir verwalten Krankheit und erhalten nicht Gesundheit“, sagte er. Für ihn gehört der Rehabereich zusätzlich mit einer eigenen Absicherung ins Präventionsgesetz. Gemeinsam mit Zeulner bot er der DEGEMED ein zeitnahes Fachgespräch an, um noch einmal detailliert über die „Bremsen“ beim Thema Reha zu sprechen und diese langfristig zu lösen.

nfs

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