Politik

GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf unterschiedliche Fachgruppen berechnet

  • Donnerstag, 30. April 2026
/Bacho Foto, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kürzungen im geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) betreffen Praxen einzelner Fachrichtungen unterschiedlich.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Rahmen einer Sonderauswertung anhand der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungsdaten abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das GKV-Honorar in Euro nach Fachgruppen im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird.

Demnach sind Radiologie-Praxen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt oder Ärztin besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Praxen (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 beziehungsweise -31.000 Euro).

Überdurchschnittlich tangiert sind auch die Neurologie (-26.000 Euro) und die Orthopädie (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen sind dem Zi zufolge vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen sich um eine besonders schnelle Terminvergabe für die von Hausärzten oder Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelten Patienten bemüht haben.

Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten trifft hingegen der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie. Hausärzte und Kinderärzte sind von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen betroffen.

„Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.

Er wies daraufhin, dass der Bund mit dem Spargesetz seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung kürze und seinen Finanzierungsanteil perspektivisch immer weiter reduziere. 2030 dürfte der Staat nach aktueller Planung nur noch drei Prozent der GKV-Ausgaben finanzieren.

Die Festschreibung des Ausgabenniveaus auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen lasse die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und Finanzierung mit den Jahren immer weiter anwachsen. „Das gestern im Kabinett verabschiedete Kürzungsgesetz ist aus gesundheitsökonomischer Sicht nichts anderes als der Einstieg in die Wartelisten- und Rationierungsmedizin“, so von Stillfried.

hil

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