Grüne wollen Aufsicht über die Krankenkassen aufteilen

Berlin – Die Bundesländer sollen künftig die Aufsicht über Versorgungsfragen, das Bundesversicherungsamt (BVA) über Finanzaspekte aller Krankenkassen in Deutschland tragen. Diesen Vorschlag hat Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Länder gemacht, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Umbauten am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) vornehmen, der die Verteilung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen regelt. Spahn will aber auch eine einheitliche Aufsicht der Krankenkassen und diese beim Bundesversicherungsamt (BVA) bündeln. Dagegen wehren sich sowohl die Länder, die damit die Aufsicht über die Allgemeinen Ortskrankenkassen verlieren würden, und auch die AOKen vehement.
Es sei „unbestritten, dass der Status quo unterschiedlicher Aufsichtsbehörden für auf dem gleichen Markt agierende Krankenkassen wettbewerbspolitisch unbefriedigend ist“, schreibt nun Klein-Schmeink an Spahn und den Ersten Bürgermeister von Hamburg und Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Peter Tschentscher. Aber eine zentralisierte Aufsicht beim BVA wäre aus ihrer Sicht „gesundheitspolitisch ebenso unbefriedigend“. „Ein Kompromiss ist also nicht nur aus politischen Gründen geboten, er wäre in diesem Falle auch der Sache dienlich“, so die Grünen-Politikerin.
Ein solcher Kompromiss könnte ihrer Meinung nach beispielsweise darin bestehen, eine einheitliche Aufsicht – aber für verschiedene Bereiche – für die Kassen zu schaffen. „Für Finanzfragen wäre immer das Bundesversicherungsamt, für Fragen der regionalen Versorgungsgestaltung immer die Länder zuständig, und zwar unabhängig davon, in wie vielen Ländern die jeweilige Krankenkasse tätig ist“, schlägt Klein-Schmeink vor.
Sie zeigte sich überzeugt, dass jede Kasse eine gute Versorgung vor Ort leisten könne. Dabei komme es nicht darauf an, wie groß eine Krankenkasse sei – oder wie groß ihr Tätigkeitsgebiet sei. Bundesweit geöffnete Kassen würden das Versorgungsgeschehen an die regionalen Gegebenheiten anpassen. Entsprechend sollte das Aufsichtshandeln diesen Gegebenheiten Rechnung tragen können.
„Darum wäre die Zuständigkeit der Länder bei der Aufsicht im Bereich Versorgung naheliegend. Das würde auch gut mit den Aufgaben der Länder für die Gesundheitsversorgung korrespondieren, die der Gesetzgeber den Ländern in den vergangenen Jahren überantwortet hat“, führt Klein-Schmeink weiter aus.
Etwas anderes sei dies bei der Finanzaufsicht. Unterschiede in der Versichertenstruktur einzelner Krankenkassen, künftig auch unter Einbeziehung regionaler Merkmale, würden durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich ausgeglichen. Darum sei es für einen fairen Wettbewerb sinnvoll, die Aufsicht über alle Krankenkassen in finanziellen Fragen einheitlich beim Bundesversicherungsamt anzusiedeln.
Sie räumt aber auch ein, dass Versorgungs- und Finanzfragen nicht immer klar voneinander zu trennen sind. „Aber für den entsprechenden Konfliktfall ließen sich auch hierfür Regelungen finden“, glaubt sie.
Durch ein Beharren auf dem jeweiligen Standpunkt verstreicht aus ihrer Sicht die Möglichkeit eines der Sache dienlichen Kompromisses. Die Reform der solidarischen Wettbewerbsordnung sollte nicht im Gegeneinander von Bund und Ländern weiterentwickelt werden. „Daher appelliere ich an Sie, sich im Interesse einer klugen und wirksamen Reform für einen Kompromiss einzusetzen“, schreibt sie an Bund und Länder.
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