Politik

Fall für die Gerichte: Hospizmitarbeiterin wegen Kandidatur für AfD gekündigt

  • Donnerstag, 20. August 2026
Sitz des Vereins für Innere Mission in Bremen mit der Tochter-gGmbH Mission:Lebenshaus /picture alliance, Sina Schuldt
Sitz des Vereins für Innere Mission in Bremen mit der Tochter-gGmbH Mission:Lebenshaus /picture alliance, Sina Schuldt
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Wangerland/Bremen – Die AfD-Lokalpolitikerin Martina Müller hat wegen ihrer Kandidatur bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen ihren Job verloren. Dies machte sie in einem Video mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, publik.

„Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere“, sagte sie auf Nachfrage. „Die Kündigungsschutzklage wird aktuell vorbereitet.“ Über die Kündigung hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland.

Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, berichtete die 60-Jährige. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, sagte sie. Nun habe man ihr wegen ihrer Kandidatur die berufliche Existenz genommen.

Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin der „Mission:Lebenshaus gGmbH“ in Jever, die als AfD-Politikerin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert.

Der Verein verwies darauf, dass Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stehen. „Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns“, teilte er mit. Vor diesem Hintergrund sei die öffentliche Kandidatur der Mitarbeiterin für die AfD bei den Kommunalwahlen geprüft worden.

Für den Verfassungsschutz ist die AfD Niedersachsen ein Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Gegen diese Einstufung wehrt sich der Landesverband. Einen Eilantrag dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Hannover aber Anfang Juni ab. Das Gesamtbild der Partei sei verfassungsfeindlich geprägt, entschied das Gericht. Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht.

Der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott sagte tagesschau.de, allein aufgrund einer Kandidatur könnten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen. Es gebe aber in diesem Fall die Besonderheit, dass es sich um einen kirchlichen Arbeitgeber handele. Dieser dürfe von seinen Mitarbeitern besondere Loyalität und die Befolgung kirchlicher Werte verlangen.

Fuhlrott sieht im konkreten Fall juristisches Neuland. „Das wird wahrscheinlich auch das Bundesarbeitsgericht, vielleicht sogar das Verfassungsgericht auf den Plan rufen“, sagte er. Es dürfte dennoch schwierig für das Hospiz werden, die Kündigung aufrechtzuerhalten, meinte der Jurist. Denn solange die Partei nicht verboten sei, könnten Personen sie wählen und für die Partei antreten.

afp/may

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