Fallpauschalen-System bildet komplexe Behandlungsabläufe schlecht ab

Berlin – Das Fallpauschalen-System (Diagnosis Related Groups, DRG) zur Finanzierung von stationären Leistungen bildet die multidisziplinäre Betreuung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen in Universitätskliniken nicht adäquat ab. Das zeigt eine Untersuchung der Charité - Universitätsmedizin Berlin, die in der Fachzeitschrift Plos One erschienen ist (10.1371/journal.pone.0147364).
„Aufgrund ihrer Spezialisierung und technischen Ausstattung sind Universitätsklinika in besonderem Maße mit der fachgerechten Betreuung von Patienten betraut, die unter seltenen oder besonders schweren Erkrankungen leiden“, berichten die Autoren um Daniel Baumgart, geschäftsführender Oberarzt an der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Gastroenterologie und Hepatologie am Campus Virchow Klinikum der Charité. Eine lebenslange spezialmedizinische Behandlung, die oft schon im Kindes- und Jugendalter beginne, beinhalte unter anderem kontrastmittelgestützte Bildgebung, interventionelle Endoskopie, den vermehrten Einsatz von Blutprodukten, antimikrobiellen Substanzen, Immuntherapeutika und Biologika.
Die Versorgungsforscher analysierten für ihre Studie mehr als 3.000 klinische Fälle und zeigen damit die finanziellen Aufwendungen für eine stationäre, hochschulmedizinische Behandlung von Patienten, die unter Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa leiden.
Neben der Unterfinanzierung durch das Fallpauschalen-System kritisieren sie falsche Anreize durch das Vergütungssystem: „Das DRG-System setzt falsche Anreize für eine erlösvorteilhafte Therapie, was nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten Betreuung von Patienten sein kann,“ so Baumgarts Fazit.
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