Fallpauschalen werden genauer

Berlin – Die Fallpauschalen zur Vergütung von Krankenhausleistungen (Diagnosis Related Groups, DRGs) bilden die Kosten in den Kliniken immer genauer ab. Das berichtet das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 zeigt auf der Basis von 241 Kliniken und rund vier Millionen Fällen des Jahres 2014, einen Rückgang der Kostenausreißer von 30,7 Millionen Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Millionen Euro. Extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten gehen demnach zurück, stellt das InEK fest.
Der Bericht geht unter anderem auf veränderte Fallpauschalen in der Kinderonkologie ein: Diese bildeten das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben.
Für die DKG und die Krankenkassen steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, diese immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz seien bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch.
Die Ärztekammer Berlin hatte gestern die grundsätzliche Eignung der Fallpauschalen für die Krankenhausvergütung infrage gestellt – unabhängig von der Passgenauigkeit der einzelnen DRGs. „Wären Fallpauschalen ein Medikament, müssten sie sofort vom Markt genommen werden. Alle Nebenwirkungen sind eingetreten, fast alle Wirkungen ausgeblieben“, sagte der Kammerpräsident Günther Jonitz.
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