Falsche Maskenatteste: Haftstrafe für Ärztin nicht zur Bewährung ausgesetzt
Garmisch-Partenkirchen – Wegen der Ausstellung von Hunderten falschen Maskenattesten ist eine Ärztin aus Oberbayern zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer heute.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Prozess hatte bereits am vergangenen Mittwoch stattgefunden, mehrere Medien hatten darüber berichtet.
In der Pandemie hatten insbesondere Coronaleugner häufig versucht, von Ärzten Befreiungen von der Maskenpflicht zu erhalten. Begründet wurde dies dann damit, dass die Inhaber der Atteste angeblich aus medizinischen Gründen keine Masken tragen könnten.
Die angeklagte Medizinerin soll solche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben, ohne die Betroffenen richtig untersucht zu haben. Insgesamt ging es um 309 Fälle. Bei der Beschuldigten hatte es auch eine Durchsuchung gegeben.
Trotzdem soll sie danach weiter falsche Bescheinigungen ausgestellt haben. Das Amtsgericht ordnete auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Frau an. Zudem wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.
In den vergangenen beiden Jahren hatten die Staatsanwaltschaften gegen einige Ärzte wegen solcher Atteste Strafverfahren eingeleitet. Im Mai wurde bereits in Passau ein Mediziner deswegen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
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