Fast alle Krankenhäuser an Organspenderegister angeschlossen

Bonn – Zum 1. Juli müssen alle betroffenen Krankenhäuser in Deutschland an das neue Organspenderegister angeschlossen sein. Das für die Organisation des Registers verantwortliche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn geht davon aus, dass dieses Ziel weitgehend erreicht wurde.
Nahezu 90 Prozent der Krankenhäuser seien mittlerweile abruffähig, teilte die Behörde heute auf Anfrage mit. Die verbliebenen, noch nicht abruffähigen Häuser, seien zum weit überwiegenden Teil Häuser ohne Neurochirurgie in denen eine potenzielle Organspende ein seltenes Ereignis ist.
„Wir gehen davon aus, dass auch die wenigen verbliebenen Häuser zeitnah entsprechende Maßnahmen umsetzen, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen“, so die Behörde.
Das Register hat seinen Betrieb schrittweise aufgenommen. Seit dem 18. März können Bürger ihre Erklärung für oder gegen eine Organspende online mit Hilfe ihrer elektronischen Identität abgeben. Inzwischen hätten mehr als 135.000 Menschen ihre Erklärung zur Organspende registriert, so das Bundesinstitut.
Seit dem 1. Juli sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspenderegister angeschlossen. Sie können nun die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen. In der dritten Stufe, bis spätestens September 2024, kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe ab 1. Januar erlangen auch Gewebeeinrichtungen Anbindung an das Register.
Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei, er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Politik und Gesundheitswesen erhoffen sich dadurch mehr Klarheit bei der Frage, ob Bürger für oder gegen eine Organspende sind. Letztlich ist das Register auch ein Versuch, die Zahl der Organspender zu erhöhen.
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