Politik

Stiftung des Rhön-Gründers Münch greift G-BA-Strukturen an

  • Dienstag, 20. September 2016
Uploaded: 20.09.2016 17:57:16 by mis
dpa

Berlin – Frontalangriff auf die Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): In einer heute vorgestellten Studie der privaten Stiftung Münch haben beauf­trag­te Gutachter die Art der Entscheidungsfindung und die starke Abbildung von Partikular­in­teressen wie denen von Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern sowie Patienten kri­ti­siert. Nach ihrer Ansicht müssten die Entscheidungen des G-BA stärker am Gemeinwohl orientiert sein.

„Kritisch bewerten wir auch, dass nicht alle Interessen im G-BA vertreten sind und damit oftmals politisch motivierte Kompromisse geschlossen werden“, erklärte Justus Haucap, Au­tor der Studie im Auftrag der Stiftung. Haucap ist Direktor des Düsseldorfer Institutes für Wettbewerbsökonomie und war zwischen 2008 und 2012 Vorsitzender der Monopol­kommission der Bundesregierung. Für die Stiftung, hinter der der Rhön-Konzern-Grün­der Eugen Münch steht, hat er die Arbeitsweise des G-BA analysiert.

Dabei sollte die Studie nach Aussage der Autoren und der Stiftung untersuchen, „inwie­weit Struktur und Arbeitsweise des G-BA grundsätzlich geeignet sind, zu einer innova­ti­ons­offenen und Effizienz-steigernden Weiterentwicklung“ der Versorgung in der GKV bei­zutragen. Als Fazit bemängeln die Autoren, dass es zu wenig Gemeinwohl­orientierung des G-BA gebe, da das Risiko bestehe, dass gegen Gruppen, die nicht im G-BA ver­tre­ten seien, „Allianzen geschmiedet“ und diese somit benachteiligt würden. „Es ist möglich, dass hier Partikularinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden“, erklärte Haucap.

Ebenso bezweifelt die Studie die Innovationsoffenheit des G-BA. „Innovationen, die Be­sitzstände der im G-BA vertretenen Gruppen gefährden, können nur schwerlich mit ei­nem Markteintritt rechnen.“ Auch kritisierten die Autoren, dass im Bereich der Arznei­mittel bei rund 30 Prozent der Entscheidungen des G-BA von den Empfehlungen des zuständigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) abgewichen werde.

Auf Nachfrage, dass sich im Untersuchungsdesign von Studien des IQWiG der Patien­ten­nutzen nicht wiederspiegelt und sich daher oftmals auch abweichen­de Voten erklären, hieß es, dass es der Studie nicht um Einzelfälle ginge. Es gehe um die systematische Abschätzungen von möglichen Interessenkonflikten und Anreizen und die Probleme, die sich daraus ergeben, so Haucap. Es solle künftig daran gearbeitet werden, wie es mittel- und langfristig Verbesserungsmöglichkeiten bei der Entscheidungsfindung gebe.

Um weitergehende Vorschläge präsentieren zu können, will die Stiftung nun in den kommenden Monaten eine Reformkommission einrichten, die Lösungsvorschläge erar­bei­ten soll. Zu dieser Reformkommission – die sich nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes im November zum ersten Mal trifft – gehörten auch Stephan Hartmann, In­haber des Lehrstuhls für Wissenschaftstheorie und Co-Direktor des Munich Center for Mathematical Philosophy, sowie Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Uni Augsburg.

Nach Angaben des Vorsitzenden der Stiftung Münch, Stephan Holzinger, habe man sei­tens der Stiftung den G-BA in die Reformüberlegungen einbeziehen wollen, aber keine Antwort erhalten. Das Gesprächsangebot stehe aber noch, so Holzinger bei der Vor­stellung der Studie.

Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes beim G-BA stellt sich die Situation für Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender, allerdings anders dar: In einem Schreiben von An­fang August habe Holzinger Hecken zwar mitgeteilt, dass die Stiftung sich mit den Struk­turen im G-BA beschäftigt habe. „In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass mit einer ,baldigen Vorstellung einer Studie über die Reformpotenziale des G-BA‘ zu rechnen sei und in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch unter vier Augen ger­­ne über weitere Schritte informiert werde“, erklärte Hecken auf Anfrage. „Von der Ein­richtung einer Reformkommission ist in diesem Schreiben hingegen nicht die Rede, in­so­fern konnte sich der G-BA hierzu auch noch nicht verhalten.“

Eine inhaltliche Bewertung der Studie will Hecken nicht vornehmen. „Das ist ein weiterer Bei­trag zu der mittlerweile umfänglichen Literatur zu den gesetzlich festgelegten Struk­tu­ren, Aufgaben und Entscheidungsprozessen des G-BA und wird insoweit wie viele an­de­re Gutachten, Denkschriften und Aufsätze zu diesem Fragenkreis vom G-BA nicht be­wer­tet“, so Hecken.

Allerdings zeigte er sich befremdet darüber, dass auch die Studien­auto­ren um Haucap und sein Düsseldorfer Institut nicht das Gespräch mit dem G-BA-Vor­sitz­en­den bei Erstellung der Studie gesucht haben. „Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht guter wissenschaftlicher Praxis entsprochen hätte, vor der Erarbeitung des Gut­ach­tens zumindest auch einmal mit dem G-BA zu sprechen“, erklärte Hecken.

bee

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