FDP, Linke und Grüne kritisieren Spahns Intensivpflegegesetz

Berlin – FDP, Linke und Grüne kritisieren die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Reform der Intensivpflege bei Patienten, die dauerhaft beatmet werden müssen. In einem gemeinsamen Antrag fordern die drei Oppositionsparteien im Gesundheitsausschuss, den Entwurf in wesentlichen Punkten zu ändern, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Spahns Pläne verletzten sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die UN-Behindertenrechtskonvention, weil die Betroffenen nicht frei darüber entscheiden könnten, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. „Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“, zitieren die Zeitungen aus dem Änderungsantrag.
Spahn hatte seinen Gesetzentwurf nach der Kritik von Sozialverbänden bereits überarbeitet. Nach seinen aktuellen Plänen haben zwar die Krankenkassen nicht selbst das Recht, den Wohnort der Beatmungspatienten zu bestimmen. Nach Ansicht von Kritikern besteht die Möglichkeit der Einflussnahme aber weiterhin über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der die Begutachtung übernimmt.
Die Sorge, dass die Kassen Einfluss nähmen, bestehe auch deshalb, weil die Versorgung in einer stationären Einrichtung weniger koste als eine Pflege zu Hause, hieß es weiter.
In dem Änderungsantrag heißt es dagegen: „Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (...) richten, ist zu entsprechen.“ Damit werde sichergestellt, dass die Versicherten selbst entscheiden könnten, wo sie leben wollten, wird in der Begründung argumentiert.
Mit der Reform will Spahn Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen. Er will erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause vorgeben und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar machen. Krankenhäuser und Heime sollen verpflichtet werden, Patienten so bald wie möglich von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen.
Die Intensivpflege von Beatmungspatienten erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro Patient. Bundesweit bedeutet das hochgerechnet etwa zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.
Der Sozialverband VdK drohte heute mit einer Verfassungsbeschwerde, sollte der Bundestag dem Änderungsantrag von FDP, Linke und Grünen nicht zustimmen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche abschließend im Parlament beraten werden.
Es gehe „nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenrechte für die betroffenen Patienten“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht aus rein finanziellen Gründen.“ Menschen müssten ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollten. „Sollten SPD und CDU nicht zustimmen, werden wir Verfassungsbeschwerde erheben“, so Bentele.
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