Intensivpflege: G-BA will Vorgaben für Baurecht machen können

Berlin – Für die Anhörung im Bundestag zur Reform der Reha- und Intensivpflege kommende Woche Mittwoch schlägt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere Vorgaben bei der Regelung der Wohnformen für die gemeinsame Selbstverwaltung vor.
Dabei ist es aus Sicht des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken wichtig, nicht nur die berufliche Qualifikation der Leistungserbringer bewerten zu können, sondern auch die bauliche Situation, in der die häusliche Pflege stattfindet.
Wörtlich erklärte Hecken in einem Pressegespräch: „Wir brauchen bundeseinheitliche Regelungen für bauliche Anforderungen an das häusliche Umfeld, in dem beatmungspflichtige Patienten betreut werden.“
Bei den Bundesländern habe er sehr unterschiedliche Regelungen beobachtet: „Es gibt welche, die haben gar nichts. Bei anderen können wir deren Regelungen direkt in unsere Verordnung übernehmen.“
In der offiziellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, der im Gesundheitsausschuss angehört wird, heißt es von den drei Unparteiischen im G-BA dazu: „Die vorgesehene Verordnungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses umfasst keine Regelungen zu strukturellen Anforderungen über die Qualifikation der Leistungserbringer hinaus, namentlich zu Anforderungen an bauliche Gegebenheiten, und andere erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung einschließlich damit verbundener Qualitätsmanagementsysteme.“
Zusätzlich plädiert der G-BA dafür, auch die Richtlinienkompetenz für das Entlassmanagement zu erhalten, damit die Kontinuität der Versorgung gewährleistet ist. In diesem Überleitungsmanagement von einer stationären Versorgung hin zu einer ambulanten, im häuslichen Umfeld stattfindenden Versorgung sollten auch die Ärzte entsprechend qualifiziert sein. Die Regelungen dafür will der G-BA auch festlegen, schlagen die drei Unparteiischen vor.
Mehrere Verbände von betroffenen Patienten und Menschen mit Behinderung hatten bereits zur ersten Bundestagsdebatte des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes Kritik an dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf geäußert, da viele die freie Wahl der Wohnform für Patienten verletzt sehen.
Bisherige Vorlagen des Gesetzes waren ebenfalls umstritten, weil das Bundesgesundheitsministerium den Missbrauch der finanziell lukrativen Intensivpflege zu Hause verhindern wollte. Hecken kritisierte in diesem Zusammenhang, dass man „in diesem Gesundheitswesen nicht wisse, wer wie und wo gepflegt oder betreut werde.“ Auch das müsse sich deutlich verbessern.
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